Hauptregion der Seite anspringen
Ärzte

Niedergelassene Ärzte – warum nicht jeder das Gleiche verdient

veröffentlicht am 12.02.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wartezimmer in einer ArztpraxisBild vergrößernWartezimmer in einer Arztpraxis(c) Matthias Preisinger / Pixelio.de
Arzt ist nicht gleich Arzt. Dieser simple Grundsatz gilt nicht nur für die Spezialisierung des entsprechenden Arztes, sondern auch für die Höhe seiner Vergütung. Die hängt nämlich unter anderem von der Fachrichtung ab.

2018-02-12T06:56:00+00:00
Werbung


Alle vier Jahre führt das Statistische Bundesamt eine Analyse der Einkünfte niedergelassener Ärzte durch. Seit Sommer 2017 liegen die Zahlen für das Jahr 2015 vor. Das Ergebnis: Es herrschen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Fachrichtungen. Im Durchschnitt erhält eine Praxis in Deutschland einen Reinertrag von jährlich 258.000 Euro. Doch die Hälfte der niedergelassenen Mediziner erzielte in 2015 deutlich weniger: Während die Radiologen mit einem Reinertrag von 850.000 Euro an der Spitze stehen, fallen die Erträge für niedergelassene Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie psychosomatische Mediziner mit durchschnittlich 180.000 Euro deutlich geringer aus.
 

Reinertrag niedergelassener Ärzte

Anders, als das Wort „Reinertrag“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei nicht um den Nettoverdienst eines Mediziners. Zwar wird von diesem Betrag die Summe der Aufwendungen und Kosten für das Personal und Sachmittel abgezogen, doch hat ein Praxisinhaber weitere Kosten zu tragen. Diese werden nicht in die Rechnung einbezogen. Dazu gehören Aufwendungen für Sozialabgaben und Praxisübernahmen. Demnach handelt es sich beim Reinertrag eher um eine Art Bruttoeinkommen. Außerdem bezieht sich dieser Ertrag auf den Praxisinhaber – eine Position, die mehrere Personen innehaben können (Gemeinschaftspraxis). In einigen Fällen teilen sich also mehrere Mediziner den Reinertrag.
 

Ursachen für die Unterschiede

Doch woran liegt es, dass Radiologen die Topverdiener unter den niedergelassenen Ärzten sind? Das Honorarsystem für Kassenärzte ist nicht ganz einfach zu verstehen, da sich ihre Einnahmen aus unterschiedlichen Teilen zusammensetzen. 2015 erhielten sie 70,4 Prozent von den gesetzlichen und 26,3 von privaten Krankenkassen. Die restlichen 3,3 Prozent kamen durch Einnahmen aus sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, beispielsweise individuellen Gesundheitsleistungen, zusammen.  
Für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter erhalten zum Beispiel Hausärzte einen pauschalen Betrag pro Quartal und Patient. Dieser setzt sich aus der Anzahl der Besuche, dem Alter des entsprechenden Patienten im Quartal sowie dem Umfang der Behandlung/en zusammen. Weil es sich aber um eine Pauschale handelt, hat der Ärzt gegebenenfalls einen finanziellen Mehraufwand hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Patient häufiger den Arzt aufsucht und aufwändig behandelt wird. Andersherum bekommt der Arzt auch für einen geringeren Aufwand – der Patient kommt zum Beispiel nur einmal in drei Monaten und erhält eine einfache Behandlung – die Pauschale in voller Höhe.

Für etwa 70 Prozent der medizinischen Leistungen gilt eine sogenannte Mengensteuerung. Ein Mediziner, der eine vorgegebene Anzahl spezieller Leistungen (beispielsweise Untersuchungen, Hausbesuche sowie Basisdiagnostik) überschreitet, erhält für die über der Mengenvorgabe liegenden Leistungen eine abgestaffelte Vergütungshöhe. Die restlichen 30 Prozent der Leistungen unterliegen dem System der Abstaffelungen nicht. Das betrifft unter anderem Untersuchungen zur Früherkennung und ambulante Operationen.
Und so kommt es, dass Ärzte mit privat Krankenversicherten mehr verdienen: Hier greift die Mengensteuerung nicht, stattdessen wird jede Leistung einzeln abgerechnet.
 

Entscheidung über Honorare

Die Höhe der Honorare für niedergelassene Ärzte verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) jährlich neu. In die Entscheidung fließen unterschiedliche Faktoren ein, beispielsweise demografische Entwicklungen. Regional werden danach auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse Besprechungen für alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Diese erhalten anschließend von den gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Summen, die wiederum auf die Praxen verteilt werden. Es gibt allerdings Unterschiede in der Höhe der Ausschüttungen zwischen den Regionen: So erhalten niedergelassene Ärzte in strukturschwachen Regionen weniger Geld als in wirtschaftlich starken Gebieten. Dies führe dazu, dass Letztere für Niederlassungen attraktiver seien, so der GKV.

Fachserie des Statistischen Bundesamts zum Thema für 2015: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/DienstleistungenFinanzdienstleistungen/KostenStruktur/KostenstrukturAerzte.html

 

Weiterführende Artikel:


 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12929 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien