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Arzt & Patient

Neu für Kassenpatienten: Ärztliche Zweitmeinung bei Herzschrittmacher oder Defi

Betroffene Versicherte haben Anspruch ab sofort
veröffentlicht am 24.05.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Einsatz eines herzschrittmachersEinsatz eines herzschrittmachers(c) getty Images / Lightstar59
Gesetzlich Versicherte haben ab sofort einen Kassenanspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor operativen Eingriffen, bei denen Herzschrittmacher oder ein Defibrillator zum Einsatz kommen.  Beim Einholen einer Zweitmeinung können Patienten die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung prüfen und Behandlungsalternativen aufzeigen.

2022-05-24T14:22:00+00:00
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Der gemeinsame Bundesausschuss brachte diese Neuerung im Mai 2022 auf den Weg vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Fallzahlen mit dem Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren – bei großen regionalen Unterschieden.. Mit Hilfe der Zweitmeinung könnten sich Herzpatienten nun ein umfassenderes Bild über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit eines Einsatzes machen.  Für die Zweitmeinung zugelassen werden Ärzte bestimmter Fachrichtungen wie  Herzchirurgie, Kinderkardiologie oder Innerer Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie. Versicherte können selbstständig auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nach zweitmeinungsberechtigten Fachärzten suchen.  

Herzschrittmacher und so genannte Defibrillatoren werden beispielsweise bei Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen eingesetzt und können helfen, Todesfälle durch  Herzstillstand zu verhindern. Meist kommen Sie dann zum Einsatz, wenn medikamentöse Therapien nicht mehr in Frage kommen.

Weitere OPs mit Anspruch auf Zweitmeinung

Neben den nun hinzugekommenen Ansprüchen in Bezug auf  OP's mit Herzschrittmacher / Defibrillatoren bestehen bereits Zweitmeinungsansprüche bei folgenden planbaren operativen Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter
  • Implantation einer Knieendoprothese

In Kürze hinzu kommt ein Zweitmeinungsanspruch bei Herzkatheteruntersuchung oder Verödung von Herzgewebe (Ablation).

 

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