Krankenkassen müssen bei Sonnenallergie keine UV-Schutzkleidung bezahlen
Geklagt hatte eine stark lichtempfindliche Patientin, deren Krankheit bei Sonneneinwirkungen zu Hautveränderungen führt. Nach einem stationären Aufenthalt hatte sie die Kostenübernahme für eine ärztlich empfohlene UV-Schutzkleidung beantragt. Die Schutzkleidung soll nach ärztlichem Rat helfen, mögliche Hautschäden zu verhindern.
Urteil im Bereich Krankenversicherung(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Die Anwältin der Klägerin kündigte nach der zweiten Niederlage vor Gericht an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und behielt sich weitere Schritte vor. Die Kosten für UV-Schutzkleidung stelle für sehr viele Betroffene eine große finanzielle Belastung dar.
Az.: L 16 KR 14/22
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