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Medien

Krankenkassen auf youtube und Instagram: TK und DAK mit den meisten Abos

Eine Studie wertete die Social Media-Performance von Krankenkassen aus
veröffentlicht am 17.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Screenshot eines youtube-Videos der TKScreenshot eines youtube-Videos der TK
Die gesetzlichen Krankenkassen sind zunehmend in den Social-Media-Kanälen präsent. Dabei sind Facebook und youtube die bevorzugten Plattformen. Besonders erfolgreich agieren dabei laut der Studie die TK und die DAK Gesundheit.

2020-04-17T16:13:00+00:00
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Die ‚Studie Social Media-Performance Krankenkassen 2020‘ wertete dazu Postings und Videos von 76 Krankenkassen sowie die Reaktionen darauf innerhalb eines Jahres aus. Circa vier von fünf Krankenkassen haben mittlerweile einen eigenen Videokanal auf Youtube. 83 Prozent sind auf Facebook vertreten. Rund 50 Prozent nutzen Instagram und Twitter.

Ein Video pro Monat 

Im Schnitt veröffentlicht jede Krankenkasse pro Monat ein neues Video. Im Untersuchungszeitraum kamen 854 YouTube-Videos zusammen. Von der Techniker Krankenkasse allein stammten 100 davon. Die TK erzielte damit auch die meisten Interaktionen und stellte mit 300.000 Aufrufen in einem Fall auch den erfolgreichsten Beitrag auf youtube.

Auf Instagram hingegen agierte die DAK Gesundheit am stärksten und auch am erfolgreichsten. So abonnieren dort 20.000 Menschen die Postings der DAK, die wiederum für 60.000 Reaktionen von Nutzern sorgten.

(c) research tools

Über die Studie

Die ‚Studie Social Media-Performance Krankenkassen 2020‘ von research tools untersucht in Kooperation mit VICO Research & Consulting die Performance von 76 Krankenkassen auf den Plattformen Facebook, Instagram, Twitter und YouTube. Sie gibt auf 111 Seiten Einblick in Abonnenten/Fans/Follower, Beiträge/Postings/Videos sowie Interaktionen der User in den Social Media-Accounts.

Ein Social Media-Ranking führt die Bewertungen der Performances auf den vier Plattformen zusammen und eine statistische Social Media-Positionierung visualisiert die Ergebnisse. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich bei den zeitraumbezogenen Ergebnissen vom 13. Januar 2019 bis 12. Januar 2020.

 

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