Geschlechtsangleichung bei Transsexualität – Was bezahlt die Krankenkasse?
Neue ICD-Definition für Transsexualiät
Menschen, die sich persönlich dauerhaft wie im falschen Körper fühlen, werden medizinisch als so genannte transidente Personen bezeichnet. Die WTO definiert Transsexualität als den wirksamen Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und auch anerkannt zu werden.
Der persönliche Leidensdruck der Betroffenen entsteht zumeist aus dem so erlebten Widerspruch zwischen der eigenen Geschlechtsidentität und den äußeren Körpermerkmalen. Die offizielle Diagnose-Bezeichnung für Transsexualität (medizinisch Geschlechtsdysphorie) lautet ICD F64.0. Diese Klassifizierung weist Transsexualität derzeit noch als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aus. Seit 2017 gilt hier eine Neuklassifizierung unter ICD-11 als „geschlechtliche Nichtübereinstimmung“ vorgesehen. Durch diese Neubezeichnung entfällt die Einordnung als psychische Störung. Diese Veränderung hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf medizinische Behandlung.
Welche Maßnahmen werden übernommen?
Die Krankenkassen sind bei entsprechenden ärtzlichen und therapeutischen Nachweisen verpflichtet, die Kosten für eine begleitende Psychotherapie, für Hormonbehandlungen und auch für Operationen zu übernehmen. Zu diesen von den Kassen zu übernehmenden geschlechtsangleichenden Operationen zählen Entfernungen des Uterus (Hysterektomie), des Scheidengewebes (Kolpektomie), der Eierstöcke (Ovarektomie) und der Brüste (Mastektomie), sowie der plastische operative Aufbau von äußeren Geschlechtsmerkmalen wie Penis und Hoden (Penoidrekonstruktion, Phalloplastik oder Klitorispenoid).
Die Anschaffung bzw. Anfertigung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel ästhetisch und funktional hochwertiger Penisepithesen aus Silikon oder Brustbandagen können in begründeten Einzelfällen ebenfalls von den Krankenkassen übernommen werden.
Voraussetzungen und Kosten für eine Geschlechtsangleichung
Die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation bewegen sich im vier- bis fünfstelligen Bereich. Je nach Art und Umfang sind mit Rechnungen von 5.000 bis mehr als 15.000 Euro zu rechnen. Die Gesamtkosten einer Transition können sich bis zu 50.000 EUR belaufen.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen zwei verschiedene unabhängige psychische Gutachten vorliegen, mit denen die Transsexualität medizinisch bestätigt wird. Diese Gutachten dienen bei den Krankenkassen als Nachweis für das Vorliegen einer "Krankheit", um die OP als medizinisch notwendige Maßnahme zu übernehmen.
Langsamer Prozess
Einer geschlechtsangleichenden OP gehen meist Jahre bis Jahrzehnte des Leidens und der Identitätskrisen voran. Eine Angleichung der äußeren biologischen Geschlechtsmerkmale muss als komplexer Prozess begriffen werden, in welchem neben physischen auch psychische und soziale stattfinden können. Dieser ist nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen, Freunde und Kollegen eine Herausforderung. Für einen großen Teil der Betroffenen erhöht sich die Lebensqualität durch einen erfolgreich verlaufene Geschlechtsangleichung erheblich.
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Ablehnung - wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Anträge auf Kostenübernahme für Medikamente, Hilfsmittel oder Therapien können aus den verschiedensten Gründen von der Krankenkasse abgelehnt werden. -
Brustvergrößerung als Kassenleistung auch bei Intersexuellen eingeschränkt
Genau wie bei transsexuellen Menschen übernehmen die Krankenkassen auch bei Intersexuellen keine Behandlungskosten für eine Brustvergrößerung, wenn die vorhandene Brust der BH-Größe A entspricht. Das wurde am 4. März 2014 vom Bundessozialgericht in Kassel entschieden. -
Transsexuelle haben Anspruch auf Nadelepilation von Barthaaren
Transsexuelle gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen zur Minderung des psychischen Leidensdrucks. Das gilt unter Umständen auch für Nadelepilation zur Entfernung von Barthaaren durch nichtärztliche Experten. -
Gendermedizin: Medizinische Aus- und Fortbildung wird reformiert
Männliche Patienten stehen in der medizinischen Praxis und Ausbildung nach Ansicht von Politik und Fachleuten zu sehr im Vordergrund. Die Ampel-Regierung will deshalb nun die Inhalte des Medizinstudiums reformieren. -
BSG: Anspruch auf Kryokonservierung bei geschlechtsangleichender OP möglich
Wer auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine geschlechtsangleichende OP von Mann zu Frau durchführen lässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Kostenübernahme von Kryokonservierung der eigenen Samenzellen haben.