Finanzskandal bei Krankenkassen: Aufsichtsbehörde verschärft Kontrollen
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Das BAS hatte bereits im September 2023 in einem Rundschreiben ausdrücklich vor den Risiken von Immobilienfinanzierungen gewarnt. Sozialversicherungsträger müssen bei ihren Geldanlagen insbesondere auf Sicherheit und Liquidität achten. § 80 SGB IV verpflichtet sie zudem zu einem qualifizierten Anlage- und Risikomanagement.
KKH mit 47,4 Millionen Euro betroffen
Besonders stark betroffen ist dem Bericht zufolge die KKH. Sie soll 47,4 Millionen Euro bei dem Immobilienfinanzierer angelegt haben. Weitere größere Investments werden unter anderem der Pronova BKK mit 10 Millionen Euro und der BKK Gildemeister Seidensticker mit 7,9 Millionen Euro zugerechnet.
Bei Novitas BKK und mkk sollen jeweils rund 5 Millionen Euro investiert worden sein. Die IKK Südwest soll mit 2 Millionen Euro betroffen sein. Auch AOK Bremen, BAHN-BKK, BKK Pfalz, Siemens-Betriebskrankenkasse und VIACTIV Krankenkasse sollen vergleichbare Anlagen getätigt haben.
BAS stellte bei Prüfungen Mängel fest
Bei einer Überprüfung von 24 Krankenkassen im Jahr 2025 stellte das BAS fest, dass nicht alle Kassen die geltenden Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement vollständig eingehalten hatten. Bereits 2023 hatte die Behörde darauf hingewiesen, dass insbesondere die Werthaltigkeit von Immobilienbesicherungen ausreichend sein müsse. Im Ernstfall müsse die Sicherheit ausreichen, um die verbleibende Schuld vollständig zu decken.
Für 2026 kündigte das BAS deshalb eine Intensivierung seiner Kontrollen an. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Sicherheit der Anlagen, die Risikobewertung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Auch Kassenärztliche Vereinigungen betroffen
Nicht nur Krankenkassen haben in entsprechende Anlagen investiert. Auch Kassenärztliche Vereinigungen sollen betroffen sein. Genannt werden die KV Baden-Württemberg mit 50 Millionen Euro, die KV Hessen mit 30 Millionen Euro und die KV Schleswig-Holstein mit 16 Millionen Euro.
Die Fälle werfen damit erneut die Frage auf, wie streng gesetzliche Sozialversicherungsträger bei der Auswahl ihrer Geldanlagen vorgehen müssen. Für die Krankenkassen steht dabei nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf dem Spiel. Bei größeren Verlusten könnten auch Beitragsmittel der Versicherten betroffen sein.
