Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst bestätigt fast 3.100 Fälle – 97 endeten tödlich
Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes zeigt hohe Zahl bestätigter Behandlungsfehler – Experten warnen vor einer erheblichen DunkelzifferFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Besonders gravierend waren die Folgen in 97 Fällen: Hier führte der Behandlungsfehler zum Tod eines Patienten oder trug wesentlich dazu bei. Die Zahlen stammen aus der am 20. August 2026 veröffentlichten Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung von Behandlungsfehlern.
Zahlen leicht rückläufig
Die Statistik zeigt, dass sich bei einem erheblichen Teil der untersuchten Verdachtsfälle der Vorwurf bestätigte. In rund jedem vierten der 11.735 begutachteten Fälle wurde ein Behandlungsfehler mit einem gesundheitlichen Schaden festgestellt. Allerdings bedeutet ein festgestellter Fehler nicht automatisch, dass dieser auch für den Schaden verantwortlich war. Genau deshalb unterscheidet der Medizinische Dienst zwischen Fehler, Schaden und der sogenannten Kausalität – also der Frage, ob der Fehler den Schaden tatsächlich verursacht hat.
Die Zahl der bestätigten Fehler liegt damit unter dem Vorjahreswert. 2024 hatte der Medizinische Dienst 12.304 Gutachten ausgewertet. In 3.301 Fällen wurde damals ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt, in 2.825 Fällen war der Fehler ursächlich für den Schaden.
150 sogenannte „Never Events“
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Medizinische Dienst den sogenannten Never Events. Dabei handelt es sich um besonders schwerwiegende und grundsätzlich vermeidbare Ereignisse. 2025 wurden rund 150 solcher Fälle registriert. Dazu gehören beispielsweise gravierende Medikationsfehler, die Verwechslung von Patienten oder Körperseiten sowie im Körper zurückgelassenes Operationsmaterial.
Im Jahr 2024 hatte der Medizinische Dienst 134 Never Events festgestellt. Die Zahl ist damit innerhalb eines Jahres gestiegen. Der Medizinische Dienst fordert deshalb weiterhin ein verpflichtendes, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für solche Ereignisse. Ziel müsse sein, systematische Risiken zu erkennen und Fehler künftig zu verhindern.
Orthopädie und Unfallchirurgie besonders häufig betroffen
Fast 30 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe entfielen 2025 auf die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie. Der Medizinische Dienst weist allerdings darauf hin, dass daraus nicht automatisch auf eine besonders hohe Fehlerquote geschlossen werden kann. Bei chirurgischen Eingriffen seien Fehler häufig leichter zu erkennen und entsprechend häufiger Gegenstand einer Begutachtung.
Auch andere Fachbereiche sind betroffen. Die Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes zeigt, dass sich Behandlungsfehlervorwürfe unter anderem auf Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Zahnmedizin, Chirurgie und Pflege verteilen.
Hohe Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern
Die veröffentlichten Zahlen bilden nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes allerdings nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens ab. Viele Fehler werden vermutlich nicht erkannt, nicht gemeldet oder nicht gutachterlich untersucht. Der Medizinische Dienst spricht deshalb von einer hohen Dunkelziffer.
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen laut Medizinischem Dienst davon aus, dass bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen vermeidbare Schadensereignisse auftreten. Auf Deutschland übertragen entspricht dies einer Größenordnung von etwa 350.000 bis 700.000 Fällen pro Jahr. Diese Schätzung ist allerdings nicht mit den knapp 3.100 gutachterlich bestätigten Fällen gleichzusetzen: Die beiden Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen.
Krankenkassen unterstützen Versicherte
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich an seine gesetzliche Krankenkasse wenden. Nach § 66 SGB V ist die Krankenkasse verpflichtet, Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus einem Behandlungsfehler zu unterstützen. In der Regel wird dafür der Medizinische Dienst mit einem Gutachten beauftragt. Die Begutachtung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Für einen möglichen Schadensersatzanspruch ist insbesondere entscheidend, ob nicht nur ein Behandlungsfehler, sondern auch ein dadurch verursachter gesundheitlicher Schaden nachgewiesen werden kann. Genau diese Kausalität bestätigten die Gutachter 2025 in 2.700 Fällen.
Medizinischer Dienst fordert mehr Patientensicherheit
Für den Medizinischen Dienst sind die Zahlen nicht nur eine Statistik, sondern ein Hinweis auf erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten im Gesundheitssystem. Vermeidbare Schäden verursachten zusätzliche Untersuchungen, Operationen und Nachbehandlungen und damit auch erhebliche Folgekosten. Mehr Patientensicherheit könne deshalb nicht nur Leid verhindern, sondern auch zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.
Der Medizinische Dienst fordert insbesondere einen systematischen Umgang mit sogenannten Never Events. Solche Ereignisse sollten verpflichtend, anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert und ohne Sanktionen für die Beschäftigten gemeldet werden. Entscheidend sei nicht allein die Frage nach der individuellen Schuld, sondern die Analyse, wie es zu einem Fehler kommen konnte und wie sich eine Wiederholung verhindern lässt.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
- 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2025
- 3.098 Behandlungsfehler mit gesundheitlichem Schaden bestätigt
- 2.700 Fälle, in denen der Fehler den Schaden verursachte
- 97 Fälle mit tödlichem Ausgang beziehungsweise wesentlichem Beitrag zum Tod
- rund 150 besonders schwerwiegende „Never Events“
- 350.000 bis 700.000 vermeidbare Schadensereignisse pro Jahr als wissenschaftliche Größenordnung der möglichen Dunkelziffer
