Abnehmspritzen bald auf Kassenrezept? Politik prüft Kostenübernahme für Adipositas-Medikamente
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Auslöser der Debatte ist die medizinische Neubewertung der sogenannten GLP-1-Rezeptoragonisten und GIP/GLP-1-Wirkstoffe wie Semaglutid und Tirzepatid. Studien zeigen, dass die Medikamente nicht nur zu einer deutlichen Gewichtsabnahme führen, sondern auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes und andere Folgeerkrankungen senken können.
Bundestag sieht Handlungsbedarf
Bereits der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich für eine erneute Prüfung ausgesprochen. Eine öffentliche Petition zur Kostenübernahme wurde mit breiter Mehrheit an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen. Zwar verweist der Ausschuss auf den bestehenden gesetzlichen Leistungsausschluss, hält eine Neubewertung angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse jedoch für sinnvoll. Derzeit sind Arzneimittel zur Gewichtsreduktion nach § 34 SGB V grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Deshalb müssen Betroffene Medikamente wie Wegovy oder Mounjaro in den meisten Fällen selbst bezahlen.
Neue G-BA-Vorsitzende signalisiert Offenheit
Neue Dynamik erhielt die Debatte durch Äußerungen der neuen unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Sonja Optendrenk. Sie kann sich grundsätzlich vorstellen, den bisherigen Ausschluss von Medikamenten zur Gewichtsreduktion zu überdenken – allerdings nur, wenn der Gesetzgeber die entsprechenden Voraussetzungen schafft. Nach ihren Worten sollte der G-BA die Möglichkeit erhalten, moderne Adipositas-Medikamente nach klaren medizinischen Kriterien zu bewerten und gegebenenfalls für definierte Patientengruppen als Kassenleistung zuzulassen. Eine pauschale Erstattung für alle Betroffenen lehnt sie hingegen nicht zuletzt wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung ab.
Optendrenk machte zugleich deutlich, dass der G-BA an die geltende Rechtslage gebunden ist. Der derzeitige Ausschluss von Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion beruht auf § 34 SGB V und wurde vom G-BA 2024 lediglich in der Arzneimittel-Richtlinie nachvollzogen. Sollten Bundestag und Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen ändern, könnte der G-BA künftig anhand des medizinischen Nutzens und der vorhandenen Evidenz über eine Erstattung für bestimmte Patientengruppen entscheiden.
Kosten von mehreren tausend Euro pro Jahr
Für viele Patienten ist das eine erhebliche finanzielle Belastung. Je nach Präparat und Dosierung liegen die monatlichen Kosten zwischen etwa 130 und knapp 500 Euro. Auf das Jahr gerechnet können damit mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Fachgesellschaften und Adipositas-Experten kritisieren seit längerem, dass Adipositas als chronische Erkrankung anerkannt sei, moderne Arzneimittel aber anders behandelt würden als Medikamente gegen andere chronische Krankheiten.
Keine Kassenleistung für alle
Eine flächendeckende Kostenübernahme gilt derzeit allerdings als unwahrscheinlich. Stattdessen wird über ein gestuftes Modell diskutiert. Danach könnten zunächst Menschen mit schwerer Adipositas und erheblichen Begleiterkrankungen Anspruch auf eine Erstattung erhalten. Voraussetzung wäre voraussichtlich, dass Lebensstilprogramme und andere Therapien zuvor keinen ausreichenden Erfolg erzielt haben.
Gegen eine schnelle Einführung sprechen vor allem die hohen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Angesichts der angespannten Finanzlage der Kassen dürfte eine Erstattung nur mit klar definierten medizinischen Kriterien erfolgen.
Was bedeutet das für Versicherte?
Für gesetzlich Versicherte bleibt vorerst alles beim Alten: Abnehmspritzen zur Behandlung von Adipositas müssen in der Regel weiterhin selbst bezahlt werden. Dennoch könnte sich die Rechtslage in den kommenden Monaten ändern. Sollte der Gesetzgeber den bisherigen Leistungsausschluss anpassen oder eine Ausnahmeregelung schaffen, wäre erstmals eine Erstattung für ausgewählte Patientengruppen möglich. Konkrete Gesetzespläne liegen derzeit jedoch noch nicht vor.
FAQ: Abnehmspritzen und Krankenkasse
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Abnehmspritzen?
Nein. Zur Behandlung von Adipositas werden die Medikamente derzeit grundsätzlich nicht von der GKV erstattet.
Warum werden sie diskutiert?
Neue Studien belegen neben der Gewichtsabnahme auch deutliche gesundheitliche Vorteile, etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes.
Wer könnte künftig profitieren?
Diskutiert wird eine Kostenübernahme für Menschen mit schwerer Adipositas und erheblichen Begleiterkrankungen.
Wann könnte sich etwas ändern?
Ein konkreter Termin steht nicht fest. Der Bundestag hat das Thema jedoch bereits aufgegriffen und eine Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium angestoßen.
