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Arbeit & Leben

Auszeit vom Job: Krankenversicherung im Sabbatical

veröffentlicht am 14.05.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenversicherung im SabbaticalKrankenversicherung im Sabbatical(c) Canva.com
Viele Menschen, die über ein Sabbatical, also eine berufliche Auszeit, nachdenken, machen sich zunächst Sorgen um ihre finanzielle Situation. Haben sie hier eine passende Lösung gefunden, stürzen sie sich eifrig in die Planung und vergessen dabei oft eines: ihre Krankenversicherung. Diese ist und bleibt aber Pflicht.

2024-05-14T16:25:00+00:00
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Das Arbeitszeitmodell - Krankenversichert trotz Sabbatical

Wer eine berufliche Auszeit plant, sollte sich in jedem Fall mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die dortigen Ansprechpartner verfügen in der Regel über geeignetes Informationsmaterial, das aufkommende Fragen umfassend beantwortet. Auch der Arbeitgeber sollte so früh wie möglich informiert werden. So kann eine für beide Seiten optimale Lösung gefunden werden. Die meisten Arbeitnehmer, die eine berufliche Auszeit nehmen, entscheiden sich für das sogenannte „Arbeitszeitmodell“ oder die „Wertguthabenvereinbarung“. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Sabbatical auf einen Teil seines Gehalts, den er sich dann während der Auszeit auszahlen lassen kann. Am Arbeitsverhältnis ändert sich grundsätzlich nichts. Der große Vorteil: Der Arbeitgeber zahlt nicht nur das Gehalt weiter, sondern auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hinsichtlich des Versichertenstatus bleibt alles beim Alten.

Diese Regeln gelten bei unbezahltem Urlaub oder Kündigung

Wenn das Arbeitszeitmodell nicht in Frage kommt, realisieren viele Beschäftigte ihr Sabbatical durch unbezahlten Urlaub. Dies bringt jedoch einige Probleme mit sich:

Die Beschäftigten müssen von ihren Ersparnissen leben und haben kein regelmäßiges Einkommen mehr. Zum anderen müssen sie sich um ihren Versicherungsschutz kümmern und die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Das führt zu einer finanziellen Doppelbelastung. Wer aus dem Erwerbsleben ausscheidet, sollte daher rechtzeitig mit dem Sparen beginnen. Sind sowohl das Arbeitszeitmodell als auch der unbezahlte Urlaub aus verschiedenen Gründen nicht möglich, bleibt letztlich nur die Kündigung. Für die Krankenversicherung gilt dann das Gleiche wie beim unbezahlten Urlaub: Die Krankenversicherung muss in voller Höhe selbst bezahlt werden.

Sabbatjahr und selbstständig

Selbstverständlich haben auch Selbständige die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten für eine Auszeit eine Weile ruhen zu lassen. In Bezug auf die Krankenversicherung ändert sich dabei nichts. Sie zahlen wie gewohnt ihre Beiträge und genießen den vollen Versicherungsschutz.  

Was gilt für die Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt?

Wer sein Sabbatical in Deutschland verbringt, muss bezüglich seiner Krankenversicherung nichts weiter beachten. Reiselustige, die ihr Sabbatjahr im Ausland planen, müssen allerdings einiges beachten. Dabei kommt es auf die Dauer des Auslandsaufenthaltes und dem geplanten Aufenthaltsort an. Wer sich nur für einige Wochen in einem anderen EU-Land aufhält, ist in der Regel über seine Krankenversicherung ausreichend abgesichert. Dennoch sollte die Krankenkasse informiert werden, da unter Umständen zusätzliche Schutzmaßnahmen empfohlen oder sogar vorgeschrieben sind. Wer ein Sabbatical plant, sollte sich auch mit dem Thema „Reiseversicherung“ auseinandersetzen, die in der Regel für ein Jahr gilt und viele Länder abdeckt. Ausnahmen sind Kanada und die USA, wo oft teure Zusatzversicherungen notwendig sind.

Fragen vor dem Sabbatical

Für die Planung eines Auslandsaufenthalts sollte genügend Zeit eingeräumt werden, um die passende Reise- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung zu finden und abzuschließen. Das Angebot kann überwältigend sein, bietet aber für jeden die passende Lösung. Reisefreudige sollten einige Faktoren abklären:

  • Für welchen Zeitraum soll die Krankenversicherung gelten?
  • In welchen Ländern ist die Krankenversicherung gültig und in welchen nicht?
  • Welche Leistungen deckt die Krankenversicherung ab? Welche nicht?
  • Wie viel kostet die Krankenversicherung?
  • Wer sich im Vorfeld genau informiert, kann den Urlaub später in vollen Zügen genießen.
  • Ist ein Austritt aus dem deutschen Krankenversicherungssystem lohnenswert?

Die Krankenversicherungspflicht gilt nur für diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten wollen. Wer jedoch beabsichtigt, Deutschland für längere Zeit oder sogar ganz den Rücken zu kehren, kann sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden und später je nach Bedarf wieder beitreten.

Für Menschen, die nach einem Sabbatjahr zurückkehren möchten, lohnt sich der bürokratische Aufwand schlicht nicht. Die Krankenversicherung sollte in jedem Fall nicht vernachlässigt werden - unabhängig davon, ob das Sabbatical in Deutschland oder im Ausland verbracht wird. Wer eine Auszeit plant, sollte sich frühzeitig mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Dann steht einer erholsamen beruflichen Auszeit nichts mehr im Wege.

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