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Geburtshilfe

Glückssache Hebamme?

Was tun Politik und Verbände gegen den Hebammenmangel?
veröffentlicht am 06.03.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Hebammen sind als Berufsstand in Deutschland gefährdet Hebammen sind als Berufsstand in Deutschland gefährdet© fotolia.de / lebkuchen53
Für Schwangere und junge Mütter sind Hebammen unersetzlich. Auf die individuelle Versorgung in der Schwangerschaft, die Geburtshilfe sowie die Betreuung während der Zeit des Wochenbetts können viele Mütter nicht verzichten. Angesichts der steigenden Geburtenrate wird der Bedarf der Hebamme zwar immer größer, doch an den Geburtshelferinnen mangelt es in ganz Deutschland. Leidtragende sind die Frauen, die sich während der Geburt eine Hebamme teilen müssen oder niemanden für die Nachsorge finden können.

2019-03-06T14:35:00+00:00
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Die Ursachen der Unterversorgung

Zurückzuführen ist das Fehlen von Hebammen zum einen auf den Umstand, dass viele den Beruf aus Kostengründen aufgeben müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Prämien in den letzten Jahren enorm angestiegen sind. Wurden im Jahr 1992 für die Haftpflichtversicherung 179 Euro fällig, sind es seit Juli 2017 nun 7.639 Euro.
Zum anderen machen die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern den Beruf immer unattraktiver. Aufgrund der Unterbesetzung sind Überstunden und Stress Alltag der Hebammen, sodass viele nur in Teilzeit arbeiten oder sich aus der Geburtshilfe zurückziehen. Hinzu kommt die schlechte Bezahlung.

Zu wenig Verdienst – zu viel Bürokratie

Eine bessere Vergütung könnte die Situation zumindest zum Teil entschärfen. Daher wurden die Honorare je abgerechneter Leistung im Juli 2017 um 17 Prozent angehoben. Allerdings sei die Wirkung der Erhöhung in Anbetracht der vorherigen geringen Grundvergütung nach Meinung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)  relativ gering; weitere Erhöhungen sind bis 2020 außerdem ausgeschlossen. 
Problematisch ist auch die zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft getretene Regelung, nach der Beleghebammen, unabhängig von der konkreten personellen Situation in der Klinik, nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen dürfen.

In der Politik hat das Thema bereits Anklang gefunden: Vor kurzem reichte das Land Berlin einen Antragsentwurf in den Bundesrat ein, mit der Forderung nach einer verbindlichen Personalmindestbesetzung, und zwar auch für Hebammen in Krankenhäusern, um diese zu entlasten.

Der politische Kampf des Hebammenverbandes

Der DHV versucht seit schon seit Jahren auf das dramatische Fehlen von Hebammen aufmerksam zu machen. Bei der Aktion www.unsere-hebammen.de können Schwangere und junge Mütter selbst mitwirken, indem sie geschlossene oder von der Schließung bedrohte Kreißsäle melden und von ihren Geburten mit Hebammenunterstützung berichten. Auf einer digitalen „Landkarte der Unterversorgung“ finden sich bereits 18.000 Einträge von Schwangeren, die eine Hebammenleistungen erfolglos nachgefragt haben. Daneben finden Interessierte zahlreiche Informationen rund um den Hebammenmangel sowie über den Beruf der Geburtshelferin.

digitale Landkarte der Hebammen-Unterversorgung des DHV digitale Landkarte der Hebammen-Unterversorgung des DHVQuelle: www.unsere-hebammen.de (DHV)

Zusätzlich hat sich der DHV für die Übernahme der Thematik in den aktuellen Koalitionsvertrag eingesetzt. Schon bei der Bundestagswahl 2017 hatte der Verband die Parteien auf die beunruhigenden Verhältnisse hingweisen: „In vielen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern haben wir immer wieder die teilweise besorgniserregende Situation der Kolleginnen und der Schwangeren thematisiert. Mit der flächendeckenden Versorgung, einer hohen Qualität der Geburtshilfe und der Akademisierung des Berufsstandes sollen gleich drei unserer wichtigsten Ziele in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Doch obwohl es das Thema tatsächlich bis ins Abschlusspapier der Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 geschafft hatte, taucht das Wort 'Hebamme' im Koalitionsvertrag der neuen GroKo nicht mehr auf.

Neue Standards für die Hebammenausbildung

Hinter der Akademisierung der Hebammenausbildung steckt eine Richtlinie der Europäischen Union (2013/55/EU). Statt wie bisher 10 Jahren Schulbildung sollen künftig 12 Jahre Schulbildung erforderlich sein, um für eine Ausbildung zur Hebamme zugelassen zu werden. Notwendig ist folglich entweder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Neu ist außer dem, dass genaue wissenschaftliche Kenntnisse vermittelt werden müssen.

Mit der Umsetzung, die bis zum 18. Januar 2020 erfolgen muss, wird die Ausbildung auf das europäische Niveau angehoben und in anderen EU-Ländern als gleichwertig anerkannt. Für künftige Auszubildende ergeben sich hieraus mehr Karrierechancen und die Möglichkeit der Spezialisierung, die das Berufsfeld für junge Leute attraktiver machen könnte.

Ob die Richtlinie allerdings zur Behebung des hebammenmangels beiträgt ist zu bezweifeln, setzt sie doch größere Hürden für den Zugang.

 

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