Termin verpasst - Darf mein Arzt Ausfallhonorar verlangen?
Antwort der Redaktion:
Die Forderungen nach Ausfallhonoraren für verpasste Termine gehören immer häufiger zum Alltag in deutschen Arztpraxen. Die Rechtslage hierzu ist laut Informationen der Verbraucherzentralen derzeit nicht eindeutig. Vielmehr entscheiden Gerichte je nach Sachlage unterschiedlich.
Arztpraxen haben einen Anspruch auf Ersatzzahlungen, wenn durch den kurzfristig ausgefallenen Termin ein Verdienstausfall entstand. Das ist dann der Fall, wenn kein anderer Patient in der Zeitspanne Ihres ursprünglichen Temrins behandelt werden konnte. Können Sie selbst nachweisen, dass der betreffende Arzttermin einvernehmlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde, darf die Praxis keinesfalls ein Ausfallhonorar berechnen.
Wir raten Ihnen, es aber nicht soweit kommen zu lassen, sondern alle Arzttermine immer frühzeitig abzusagen, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Damit helfen Sie auch anderen Patienten dabei, einen Termin zu bekommen. Denn ein rechtzeitig abgesagter Termin ermöglicht es den Praxen, diesen neu zu vergeben.