Kann ich als Doktorandin studentisch krankenversichert bleiben?
Antwort der Redaktion
Für Promotionsstudenten, die nach dem qualifizierenden Studienabschluss ( Master, Diplom oder Staatsexamen) eine Promotion beginnen, ist im Regelfall eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Dies gilt auch für Absolventen und Absolventinnen unter 30 Jahren.
Möglich wäre eine studentische Krankenversicherung, wenn mit der Promotion bereits vor dem Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs beziehungsweise des Staatsexamens begonnen wird, wie es bei studienbegleitenden internen Promotionen der Fall ist. Dann könnte auch als Doktorandin bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung fortbestehen.
Als freiwillig versicherte Promovierende können Sie den günstigen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten, wenn Ihr Einkommen in dieser Zeit unter der Mindestbemessungsgrenze liegt.
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