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Leserfragen

Kann ich als Doktorandin studentisch krankenversichert bleiben?

veröffentlicht am 07.04.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Promotion und KrankenversicherungPromotion und Krankenversicherung(c) DOCRABE Media / Fotolia.de
Hallo Redaktion, Als Studierende strebe ich in diesem Jahr meinen Masterabschluss an und beginne anschließend eine freie Promotion an einer anderen Universität. Weil ich noch unter 30 Jahre alt  bin, würde ich gern weiter die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen.  Aber ist  das überhaupt möglich?  Hannah T., Stuttgart   

2025-04-07T18:16:00+02:00
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Antwort der Redaktion
 
Für Promotionsstudenten, die nach dem qualifizierenden Studienabschluss ( Master, Diplom oder Staatsexamen) eine Promotion beginnen, ist im Regelfall eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Dies gilt auch für Absolventen und Absolventinnen unter 30 Jahren.  

Möglich wäre eine studentische Krankenversicherung, wenn mit der Promotion bereits vor dem Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs beziehungsweise des Staatsexamens begonnen wird, wie es bei studienbegleitenden internen Promotionen der Fall ist. Dann könnte auch als Doktorandin bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung fortbestehen.

Als freiwillig versicherte Promovierende können Sie den günstigen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten, wenn Ihr Einkommen in dieser Zeit unter der Mindestbemessungsgrenze liegt.

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