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Leserfragen

Mit Kassenwechsel die Sperrzeit nach Psychotherapie umgehen?

veröffentlicht am 07.08.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

PsychotherapiesitzungPsychotherapiesitzung(c) Getty Images /KatarzynaBialasiewicz
Bild zum Beitrag Mit Kassenwechsel die Sperrzeit nach Psychotherapie umgehen?Ich hatte eine Psychotherapie und bin nun erst einmal für zwei Jahre "gesperrt". Da meine bestehende Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, würde ich gerne die Krankenkasse wechseln. Erfährt die neue Kasse dann von der bereits abgeschlossenen Psychotherapie? Oder könnte ich so die Sperre umgehen und einen neuen Ansatz versuchen? R.Untermeier, Füssen

2024-08-07T15:56:00+00:00
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Antwort der Redaktion:

Nach dem Abschluss einer bewilligten Psychotherapie ist eine zweijährige Wartezeit obligatorisch, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann. Diese geltenden Regeln der Psychotherapie-Richtlinie sind für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich und können nicht durch einen Wechsel in eine andere Krankenkasse vermieden oder umgangen werden.

Bei akuten gesundheitlichen Problemen aufgrund psychischer Krankheiten wird Ihnen jedoch jede nötige ärztliche Hilfe bis hin zu stationären Aufenthalten zuteil, wenn sie von einem kassenärztlichen Vertragsarzt als sinnvoll erachtet und verordnet werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, auch während der zweijährigen Wartezeit als Selbstzahlerin auf Privatrechnung therapeutische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. 

 

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