Was macht der soziale Dienst in Kliniken?
Wann kommt der Sozialdienst zum Einsatz?
Langwierige Behandlungen und medizinische Eingriffe nehmen viele Patienten als eine stressbeladene Zeit wahr. Zunächst müssen sie ihr gewohntes Umfeld und ihren Alltag verlassen. Außerdem sehen sich Betroffene und Angehörige anschließend oft Fragen und Entscheidungen gegenüber, die bis dahin keine Rolle spielten oder vermieden wurden.
Plötzlich braucht es einen langfristigen Umgang mit Krankheit und körperlichen Einschränkungen. Man muss sich passende Anschlussbehandlungen und vertrauensvolle Ansprechpartner suchen. Zudem beschäftigt man sich mit Pflegestufen und der Kostenübernahme durch Krankenkassen. Der Sozialdienst sorgt in Gesprächen mit den Patienten und ihren Angehörigen dafür, mögliche Zukunftsängste, Überforderungen und Ungewissheiten abzubauen. Mitarbeiter des Sozialdienstes sind eine Schnittstelle zwischen den individuellen Bedürfnissen der Patienten und den Empfehlungen der Ärzte. Gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt der Sozialdienst ein passendes Nachsorgekonzept und hilft bei der Umsetzung. Der Sozialdienst besitzt somit eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion, um individuelle Lösungsangebote zu schaffen. Das Ziel der Arbeit liegt darin, empathisch auf Überforderungen einzugehen, den Patienten in seiner Selbstbestimmung zu stärken und eine optimale Genesung mitzugestalten.
Aufgabenbereiche des Sozialen Dienstes
Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt für viele Menschen eine weitere Heilungsphase. Der Alltag, wie die Patienten ihn vor dem Klinikaufenthalt kannten, kommt erst langsam zurück oder muss durch neue Routinen ersetzt werden. Die Aufgaben des Sozialdienstes umfassen daher hauptsächlich die Unterstützung der Patienten während und mitunter auch nach ihrer Entlassung. Zu den allgemeinen Aufgaben gehören:
- Organisationshilfe bei der Entlassungsplanung und der Nachsorge
- Beratung bei Konflikten, Erkrankungen und psychologischen Beschwerden
- Hilfe bei der Antragsstellung
- Ansprechpartner bei finanziellen und rechtlichen Fragen
Der Sozialdienst besteht dazu aus einem Team von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, das speziell für diese Aufgaben geschult wurde. Zudem befinden sie sich im interdisziplinären Austausch mit dem assistierenden Klinikpersonal, Ärzten, Pflegern und Therapeuten für Physiotherapie und Ergotherapie sowie Ämtern und Versicherungen.
Ziele des Sozialdienstes in Krankenhäusern
Beim Sozialdienst fließen verschiedene Expertisen zusammen. Dadurch können sie Patienten bei praktischen Anliegen helfen, die den Aufenthalt im Krankenhaus und die Entlassung betreffen. Gleichzeitig stehen sie auch emotional zur Seite und helfen bei Fragen des sozialen Lebens. Ihre Unterstützung und Fürsorge gilt dabei allen Patienten, unabhängig davon, ob sie sich stationär, teilstationär oder zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus aufhalten. Letztendlich zielt diese ausgerichtete Unterstützung des Kliniksozialdienstes darauf ab, Patienten selbstbestimmt in ihr gewohntes Leben zurückzubringen und Anschlussbehandlungen mitzuorganisieren, um dadurch ganzheitlich den Heilungsprozess zu fördern.
Organisationshilfe bei medizinischer Nachsorge und Alltagsgestaltung
Darüber hinaus unterhält es ein Netzwerk mit sozialen Diensten, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Krankenkassen und Sanitätshäusern. Dadurch kann der Soziale Dienst den Patienten dabei helfen, sich im mitunter verzweigten System der Sozialleistungen zurechtzufinden, geeignete Angebote zu nutzen und ihre Leistungsrechte durchzusetzen. So sorgen die Mitarbeiter dafür, Pflegestufen und Schwerbehindertenausweise zu beantragen sowie die Kostenübernahme durch Krankenkassen und Pflegeversicherungen zu organisieren. Jeder einzelne Schritt geschieht in Absprache und mit Einwilligung der Patienten. Durch Vorgespräche schon zu Beginn der Behandlung in der Klinik können Sozialdienstmitarbeiter eine reibungslose Unterstützung für die Zeit nach der Entlassung gewährleisten. So können sie
frühzeitig Essen auf Rädern und Pflegehilfsmittel bestellen und die Unterbringung bzw. Verlegung in ambulante Reha- und Pflegemaßnahmen vorbereiten.
Beispielsweise berät sich der Soziale Dienst mit den Beteiligten, ob eine Kurzzeitpflege sinnvoll ist oder ob und in welchem Rahmen Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn alltägliche Aufgaben wie Einkäufe, Wäsche und Essenszubereitung übernehmen können.
Sozialberatung und Krankheitsbewältigung
Kliniksozialdienste stehen auch auf emotionaler Ebene bei Ängsten und Krisenmomenten zur Seite. Zunächst versuchen sie, lösungsorientiert aufkommende konkrete sowie diffuse Ängste zu verstehen, um psychischen Belastungen vorzubeugen oder sie zu mildern. Die Mitarbeiter unterstützen anschließend sowohl die Patienten als auch das Umfeld dabei, einen geeigneten Umgang mit dem Krankenhausaufenthalt zu finden. Vor allem helfen sie bei der Krankheitsbewältigung.
Ressourcenorientierte Hilfe und Krisenmanagement
Eine der Strategien des Sozialen Dienstes ist dabei, die vorhandenen Ressourcen der Patienten und ihres Umfelds zu aktivieren und zu stärken. Wenn nötig, holen sie weiterführende Hilfe durch Psychotherapeuten hinzu. Darüber hinaus sind die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen im Krisenmanagement ausgebildet. So beraten und vermitteln sie bei Konflikten in der Familie und fungieren als Ansprechpartner bei Missbrauchsfällen. Neben der Krisenberatung steht Sozialdienst-Personal auch bei Sucht- und Krebserkrankungen beratend zur Seite.
Die Beziehung zwischen Patient und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes folgt Werten des gegenseitigen Vertrauens und der Diskretion. Daher haben die Mitarbeiter als Teil des Klinikpersonals der Verschwiegenheitsverpflichtung zugestimmt. Unterstützung bei Finanz- und Sozialrechtsfragen Gemeinsam mit Patienten und Angehörigen hilft der Kliniksozialdienst bei der Antragstellung bei Ämtern. Dies kann Sozialhilfsleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld, umfassen und
Fragen zur Rente miteinbeziehen. Diese Aufgaben sind seit 2007 im Sozialgesetzbuch verankert. So können alle Patienten während des Krankenhausaufenthalts ein entsprechendes Versorgungsmanagement in Anspruch nehmen.
Diesen Dienst muss jede Klinik gewährleisten. Daher entstehen keine Kosten für den Patienten und es bedarf ebenfalls keiner Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.