Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung, sodass der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen kann. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, in dem Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen für den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen vereinbart werden können.
Die fälligen Versicherungsbeiträge werden bei einer Direktversicherung als Teil des Bruttolohns vom Arbeitgeber einbehalten und sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Einkünfte aus einer Direktversicherung sind hingegen in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Diese Form der Altersvorsorge lohnt sich daher besonders für Privatversicherte, für die keine Sozialabgaben bei der Auszahlung der Direktversicherung anfallen.