Triple-Test
Triple-Test(c) Gerd Altmann / CC0
Ablauf und Funktionsweise der Untersuchung
Der Triple-Test erfolgt meist zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche. Der Schwangeren wird dabei eine Blutprobe entnommen, die anschließend im Labor auf drei spezielle Hormone untersucht wird (AFP, uE3 und β-hCG). Aus den ermittelten Konzentrationen dieser Hormone sowie einer Reihe von anderen Faktoren (u.a. Alter und Gewicht der Schwangeren, genauer Schwangerschaftszeitpunkt) kann eine statistische Wahrscheinlichkeit errechnet werden, dass das Kind an einer Chromosomenabweichung, insbesondere einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), leidet. Dabei ist zu beachten, dass ein auffälliges Untersuchungsergebnis nicht gleichbedeutend mit einer Diagnose ist, denn auch viele gesunde Kinder werden beim Triple-Test als Risikofälle eingestuft. Bei einem auffälligen Testergebnis sind deshalb weitere Untersuchungen notwendig, beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung. Tatsächlich erweist sich der Verdacht einer Trisomie 21 in 95% aller Fälle als unbegründet. Andererseits wird jedes vierte an Trisomie 21 leidende Kind beim Triple-Test als unauffällig eingestuft.
Kritik am Triple-Test
Aufgrund der hohen Unsicherheit hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse ist der Nutzen des Triple-Tests umstritten. Kritiker argumentieren, dass die hohe Anzahl falsch positiv getesteter Kinder zu einer unnötigen psychischen Belastung der betroffenen Eltern führe. Gleichzeitig kann eine Erkrankung des Kindes auch bei unauffälligem Triple-Test nicht ausgeschlossen werden. Außerdem birgt die im Anschluss an ein positives Testergebnis notwendige (und in den meisten Fällen überflüssige) Fruchtwasseruntersuchung ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Da der Triple-Test nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört müssen die Untersuchungskosten in der Regel vom Versicherten selbst gezahlt werden. Einige Krankenkassen haben jedoch eine Satzungsleistung beschlossen, die die Erstattung der Kosten ermöglicht. Diese erfolgt in einigen Fällen nur anteilig (70 bis 90% des Rechnungsbetrags) oder ist auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Fast immer aber wird der Triple-Test über das Gesundheitskonto des Versicherten oder ein speziell für Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen von der Krankenkasse zur Verfügung gestelltes Leistungsbudget abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto bzw. Gesundheitsbudget nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der für den Triple-Test erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.