Nackenfaltenmessung
Die Nackenfaltenmessung (auch Nackentransparenzmessung oder NT-Screening genannt) ist eine nicht-invasive Untersuchungsmethode der Pränatalmedizin. Mit ihr wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, dass das Kind mit einem genetischen Defekt zur Welt kommt. Obwohl die Nackenfaltenmessung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört erstatten viele Krankenkassen die Behandlungskosten im Rahmen einer Satzungsleistung.
Ablauf und Funktionsweise der Untersuchung
Die Nackenfaltenmessung erfolgt zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche. Dabei misst der Arzt mit Hilfe eines Ultraschallgeräts die Dicke einer speziellen Flüssigkeitsansammlung, die sich vorübergehend im Nacken des Fötus bildet. Die Breite dieser Nackenfalte kann ein Hinweis auf bestimmte Erkrankungen sein, insbesondere die Chromosomenabweichungen
- Trisomie 21 (Down-Syndrom),
- Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und
- Trisomie 18 (Edwards-Syndrom)
aber auch verschiedene Herzfehler. Dabei ist zu beachten, dass die Nackenfaltenmessung lediglich eine statistische Wahrscheinlichkeit für bestimmte Fehlentwicklungen des Kindes liefert. Nur bei etwa einem Drittel aller Verdachtsfälle liegt tatsächlich ein Gendefekt vor. Bei einem auffälligen Messwert sind daher weitere Tests nötig, z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung. Andererseits können auch Kinder mit einem unauffälligen Ergebnis mit einer Chromosomenabweichung zur Welt kommen. Trotzdem wird eine Nackenfaltenmessung von vielen Ärzten empfohlen, da sie als nicht-invasive Methode für Mutter und Kind völlig risikofrei ist. Häufig wird die Nackenfaltenmessung zusammen mit einer Blutuntersuchung im Rahmen des sogenannten Ersttrimester-Screenings durchgeführt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten einer Nackenfaltenmessung variieren stark und liegen zwischen 30 und 200 Euro. Dieser Betrag muss von den Versicherten in der Regel selbst gezahlt werden, da die Nackenfaltenmessung nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Einige Krankenkassen haben jedoch eine Satzungsleistung beschlossen, die die Erstattung der Untersuchungskosten ermöglicht.
Die Kostenübernahme erfolgt dabei in den meisten Fällen anteilig (70 bis 80% des Rechnungsbetrags) oder in Form eines festgelegten maximalen Zuschusses. Zudem wird die Nackenfaltenmessung häufig über das Gesundheitskonto des Versicherten oder ein speziell für Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen von der Krankenkasse zur Verfügung gestelltes Leistungsbudget abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto bzw. Gesundheitsbudget nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der für die Nackenfaltenmessung erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.