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2025-10-24T16:27:40+02:00

Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen

Kinder und Erwachsene haben die Möglichkeit, an verschiedenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Ziel ist, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Krankheiten rechtzeitig zu behandeln oder ganz zu vermeiden. Es besteht jedoch keine Pflicht, an diesen Untersuchungen teilzunehmen.

Viele dieser Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Altersgruppen und unter bestimmten Bedingungen kostenfrei übernommen.

Bild zum Beitrag Früherkennungsuntersuchungen & Vorsorge

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Alle Früherkennungsuntersuchungen, die in den Richtlinien des GemeinsamenBundesausschusses (G-BA) empfohlen sind, zählen zu den gesetzlichen Pflichtleistungen der GKV und müssen zuzahlungsfrei erfolgen. Einige Krankenkassen bieten über diese Pflichtleistungen hinausgehende Vorsorgeangebote (Satzungsleistungen) als zusätzlich zuzahlungsfrei an. Es lohnt sich daher, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle verfügbaren Früherkennungsmaßnahmen zu informieren. 

Eine aktuelle Übersicht über zentrale Vorsorge- und Früherkennungsleistungen:

Krebs-Früherkennungsuntersuchung

Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf verschiedene krebsvorsorgliche Untersuchungen. Der G-BA regelt in seinen Richtlinien, welche Krebserkrankungen wie häufig untersucht werden.
Zu den wichtigsten Programmen gehören:

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkrebs): Bei Frauen ab 20 Jahren jährlich eine gynäkologische Untersuchung. Ab 35 Jahren wird ein kombinierter HPV-Test + zytologischer Abstrich alle drei Jahre durchgeführt.

Brustkrebs / Mammographie-Screening: Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie. Seit 1. Juli 2024 wird das Programm auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet.

Darmkrebs: Es gibt organisierte Programme zur Früherkennung (Stuhltests, Koloskopien) für Versicherte ab 50 Jahren.

Hautkrebs-Screening: Versicherte ab 35 Jahren können alle zwei Jahre eine Hautuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs in Anspruch nehmen. Diese sollte, wenn möglich, mit dem zweijährlichen Gesundheits- Check-up verbunden werden.

Prostatakrebs: Männer ab 45 Jahren haben Anspruch auf jährliche Tast- und körperliche Untersuchung der Prostata.

Screening auf Bauchaortenaneurysmen: Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Ultraschall-Screening zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas. 

Gesundheits-Check-up

Ab dem 18. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“). Zwischen 18 und 34 Jahren ist dieser Check-up einmalig möglich. Ab 35 Jahren kann er alle drei Jahre wahrgenommen werden. Der Check-up umfasst u. a. Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung sowie ab 35 Jahren Laboruntersuchungen (Blutzucker, Cholesterin) und eine Urinuntersuchung. Seit dem 1. Oktober 2021 beinhaltet der Check-up für Versicherte ab 35 Jahren einmalig auch das Screening auf Hepatitis B und C

Kinderuntersuchungen

Für Kinder gelten regelhafte Vorsorgeuntersuchungen, dokumentiert im gelben Kinderuntersuchungsheft (U1 bis U9). Diese Untersuchungen sind Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA.

Zusätzlich gehören zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Individualprophylaxe (zahnärztliche Vorsorge) dazu.

Im Neugeborenenbereich ist das Erweiterte Neugeborenenscreening etabliert, mit Untersuchungen auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen, angeborene Herzfehler u. a.

Eine Änderung ab Mai 2026: Das Neugeborenenscreening wird um zusätzliche Erkrankungen wie Vitamin-B12-Mangel erweitert. 

>> Ausführliche Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen, U-Untersuchungen, Früherkennung und CheckUp

Bonusprogramme

Viele Krankenkassen bieten sogenannte Bonusprogramme an, um die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zu fördern. Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kann Boni oder finanzielle Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist meist eine Anmeldung im Bonusprogramm und der Nachweis durch Stempel oder Nachweise vom Arzt. 

>> Ausführliche Informationen über die Bonusprogramme der Krankenkasse

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