Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen
Kinder und Erwachsene haben die Möglichkeit, an verschiedenen
Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Ziel ist,
gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Krankheiten rechtzeitig zu
behandeln oder ganz zu vermeiden. Es besteht jedoch keine Pflicht, an
diesen Untersuchungen teilzunehmen.
Viele dieser Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen für
bestimmte Altersgruppen und unter bestimmten Bedingungen kostenfrei
übernommen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Alle Früherkennungsuntersuchungen, die in den Richtlinien des GemeinsamenBundesausschusses (G-BA) empfohlen sind, zählen zu den gesetzlichen Pflichtleistungen der GKV und müssen zuzahlungsfrei erfolgen. Einige Krankenkassen bieten über diese Pflichtleistungen hinausgehende Vorsorgeangebote (Satzungsleistungen) als zusätzlich zuzahlungsfrei an. Es lohnt sich daher, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle verfügbaren Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.
Eine aktuelle Übersicht über zentrale Vorsorge- und
Früherkennungsleistungen:
Krebs-Früherkennungsuntersuchung
Erwachsene Versicherte
haben Anspruch auf verschiedene krebsvorsorgliche Untersuchungen. Der G-BA
regelt in seinen Richtlinien, welche Krebserkrankungen wie häufig untersucht
werden.
Zu den wichtigsten
Programmen gehören:
Gebärmutterhalskrebs
(Zervixkrebs): Bei Frauen ab 20 Jahren jährlich eine gynäkologische
Untersuchung. Ab 35 Jahren wird ein kombinierter HPV-Test + zytologischer
Abstrich alle drei Jahre durchgeführt.
Brustkrebs /
Mammographie-Screening: Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren haben alle
zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie. Seit 1. Juli 2024 wird das Programm
auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet.
Darmkrebs: Es gibt
organisierte Programme zur Früherkennung (Stuhltests, Koloskopien) für
Versicherte ab 50 Jahren.
Hautkrebs-Screening: Versicherte
ab 35 Jahren können alle zwei Jahre eine Hautuntersuchung zur Früherkennung von
Hautkrebs in Anspruch nehmen.
Prostatakrebs: Männer ab 45
Jahren haben Anspruch auf jährliche Tast- und körperliche Untersuchung der
Prostata.
Screening auf Bauchaortenaneurysmen: Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Ultraschall-Screening zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas.
Gesundheits-Check-up
Ab dem 18. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“). Zwischen 18 und 34 Jahren ist dieser Check-up einmalig möglich. Ab 35 Jahren kann er alle drei Jahre wahrgenommen werden. Der Check-up umfasst u. a. Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung sowie ab 35 Jahren Laboruntersuchungen (Blutzucker, Cholesterin) und eine Urinuntersuchung. Seit dem 1. Oktober 2021 beinhaltet der Check-up für Versicherte ab 35 Jahren einmalig auch das Screening auf Hepatitis B und C.
Kinderuntersuchungen
Für Kinder gelten regelhafte Vorsorgeuntersuchungen, dokumentiert im gelben
Kinderuntersuchungsheft (U1 bis U9). Diese Untersuchungen sind Teil der
Kinder-Richtlinie des G-BA.
Zusätzlich gehören zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen sowie Maßnahmen
zur Individualprophylaxe (zahnärztliche Vorsorge) dazu.
Im Neugeborenenbereich ist das Erweiterte Neugeborenenscreening
etabliert, mit Untersuchungen auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen, angeborene
Herzfehler u. a.
Eine Änderung ab Mai 2026: Das Neugeborenenscreening wird um zusätzliche
Erkrankungen wie Vitamin-B12-Mangel erweitert.
>> Ausführliche Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen, U-Untersuchungen, Früherkennung und CheckUp
Bonusprogramme
Viele Krankenkassen bieten sogenannte Bonusprogramme an, um die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zu fördern. Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kann Boni oder finanzielle Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist meist eine Anmeldung im Bonusprogramm und der Nachweis durch Stempel oder Nachweise vom Arzt.
>> Ausführliche Informationen über die Bonusprogramme der Krankenkasse