Leistungen und Satzungsleistungen der Heimat Krankenkasse
Inhaltsverzeichnis
Vorsorge
Brustkrebsvorsorge
Im Rahmen des Gesundheitskontos der Heimat Krankenkasse können die Kosten für eine Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen unter 50 Jahren sowie die Kosten für eine Sonografie (Ultraschalluntersuchung) der Brust für Frauen ab 18 Jahren mit 50 Euro pro Jahr bezuschusst werden.
Vorbelastete Frauen können sich die Kosten für eine Brustkrebsfrüherkennung mit „discovering hands"® mit bis zu 60 Euro erstatten lassen.
Zudem gibt es Versorgungsverträge zur Gendiagnostik bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (familiäre Risikofaktoren) an verschiedenen Standorten.
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Versicherte der Heimat Krankenkasse ab 18 Jahren können sich die Hautkrebsfrüherkennung mit Auflichtmikroskopie im Rahmen des Gesundheitskontos mit 50 Euro pro Jahr bezuschussen lassen. Darüber hinaus bestehen in vielen Bundesländern gesonderte Verträge, über die die Hautkrebsfrüherkennung für Personen unter 35 Jahren als Zusatzleistung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Im Rahmen des Gesundheitskontos der Heimat Krankenkasse können 50 Euro pro Jahr flexibel für eine oder mehrere Vorsorgeuntersuchungen verwendet werden, beispielsweise für die Bestimmung des PSA-Werts, die Glaukom-Vorsorge oder die Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der Prostata.
sportmedizinische Untersuchungen
Die Heimat Krankenkasse erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 50 Euro pro Jahr für die sportmedizinische Untersuchung über das Budget „Individuelle Vorsorgeuntersuchungen". Voraussetzungen sind eine ärztliche Verordnung und die Durchführung der Untersuchung durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten Vorsorgemaßnahme, auch Badekur genannt, übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Heilmittel. Für die Versicherten fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Darüber hinaus beteiligt sich die Heimat Krankenkasse mit einem Zuschuss von 16 Euro täglich an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt.
Prävention
Gesundheitsreisen
Die Heimat Krankenkasse beteiligt sich mit 200 Euro pro Jahr an Gesundheitsprogrammen, wie Auszeit und Aktivwoche (max. zwei Präventionsmaßnahme pro Jahr bei einem Budget von insgesamt 200 Euro).
Zuschuss: 200€
Gesundheitskonto
Das Gesundheitskonto der Heimat Krankenkasse beinhaltet folgende Leistungen:
50 Euro pro Jahr für individuelle Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Sportmedizinische Untersuchung, Hautkrebsvorsorge mit Auflichtmikroskopie, PSA-Wert-Bestimmung, Messung des Augeninnendrucks etc.) ab 18 Jahren | 80 Euro pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung | 40 Euro pro Jahr für erweiterte zahnärztliche Leistungen (z. B. Fissuren-Versiegelung, Karies-Infiltration etc.) | 120 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen | 80 Euro pro Jahr für alternative Arzneimittel (Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 100 Euro pro Jahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z. B. Tests auf Toxoplasmose und Zytomegalie etc.)
Präventionskurse von Fremdanbietern
Versicherte der Heimat Krankenkasse können jährlich an maximal zwei Präventionsmaßnahmen teilnehmen, die bei regelmäßiger Teilnahme mit insgesamt bis zu 200 Euro bezuschusst werden.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
100 Euro pro Jahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z. B. Tests auf Toxoplasmose und Zytomegalie etc.) im Rahmes des Gesundheitskontos.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
max Betrag: 120€
max Sitzungen: 3
max Satz je Sitzung: 40€
Gesundheitskonto: wird übernommen
Behandlungen mit Homöopathie
Die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, die Auswahl des geeigneten homöopathischen Mittels sowie die Beratung bei qualifizierten Ärzten und Ärztinnen können von der Heimat Krankenkasse übernommen werden.
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen.
Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf der Website der Heimat Krankenkasse.
Zuschuss: 80€
weitere Info: Alternativ ist eine 100%ige und direkte Kostenübernahme bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich (dentnet).
max Prozentsatz: 100%
Anzahl: 1
höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
Wurden in den letzten zehn Jahren vor der Zahnersatzversorgung die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und im Bonusheft dokumentiert, erfolgt die komplette Kostenübernahme des Zahnersatzes aus der Regelversorgung (bei ausgewählten Kooperations-Vertragszahnärzten) im Rahmen des Zahnersatz zum Spartarif-Angebots.
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für die folgenden zahnärztlichen Sonderleistungen mit bis zu 40 Euro pro Jahr:
- Zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Jahres
- Fissurenversiegelung der Prämolaren
- Bakterientest vor einer Parodontose-Behandlung
- Kariesinfiltration
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Es werden pro Jahr bis zu 300 Euro für alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen übernommen, hierzu zählen z. B. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malariaprophylaxe.
Poliomyelitis: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Meningokokken B: wird übernommen
max Betrag: 300€
FSME: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Prozent: 100%
Cholera: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
Hepatitis A: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Den Versicherten der Heimat Krankenkasse stehen bis zu 300 Euro pro Jahr für zusätzliche ärztlich empfohlene Schutzimpfungen zur Verfügung.
Schwangerschaft
Hebammen-Rufbereitschaft
Die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft bezuschusst die Heimat Krankenkasse mit bis zu 250 Euro.
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Die Kosten für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs werden von der Heimat Krankenkasse auch für Begleitpersonen (z. B. den werdenden Vater) mit max. 130 Euro übernommen, sofern die Schwangere oder die Begleitperson bei der Heimat Krankenkasse versichert ist.
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
Die Kosten für serologische Untersuchungen (Blutuntersuchungen) auf Infektionen können sich Versicherte der Heimat Krankenkasse im Rahmen des Gesundheitskontos bezuschussen lassen. Ebenso werden die Kosten zur Feststellung von Antikörper auf Ringelröteln und Windpocken erstattet. Insgesamt werden für verschiedene Schwangerschaftsleistungen 100 Euro pro Jahr übernommen.
Verschiedene digitale Angebote für Schwangere und Mütter. Kostenfreie Nutzung der keleya App für 12 Monate. Digitale Kurse, wie z.B. Geburtsvorbereitung, Stillkurs, und Rückbildung.
Digitale Hebammenberatung über den Partner keleya per Chat oder Telefon.
Schwangerenberatung Babyglück: Die Heimat Krankenkasse bietet Ihren schwangeren Versicherten eine individuelle Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Mutterschaft, Geburt und Elternzeit. Sowohl Themen aus dem Leistungsbereich als auch versicherungsrelevante Themen werden beraten.
Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching
Anhebung der Altersgrenze für die Behandlungen IVF und ICSI für Frauen von 40 auf 42 Jahre (bis 1 Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages). + Einmalige Beteiligung an einem vierten Versuch IVF oder ICSI. + Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur und/oder einem Kryozyklus.
Kinder
Baby-Bonus
Über das Bonusprogrammes der Heimat Krankenkasse können Babys 200 Euro als Babybonus im ersten Lebensjahr erhalten.
- 60 Euro U1-6 (je 10 Euro)
- 90 Euro für 9 Schutzimpfungen (je 10 Euro pro Impfung)
- 10 Euro Screening auf angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie bei Neugeborenen
- 10 Euro Erweitertes Neugeborenen-Screening
- 10 Euro Screening auf Mukoviszidose
- 10 Euro Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen
- 10 Euro Spezielle Früherkennung für Babys – Sonographie der Säuglingshüfte
max Bonus: 200€
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Auch die Kosten für die Grundschulchecks I und II (U10 und U11) sowie für den Jugendcheck (J2) werden von der Heimat Krankenkasse übernommen.
Außerdem bietet die Heimat Krankenkasse über das Programm "Starke Kids by BKK" weitere Vorsorgeleistungen, wie z. B. Gesundheitscoachings und Depressionsscreenings, bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten an.
weitere Infos: Die Leistungen U10, U11 und J2 können entweder über das Programm "Starke Kids by BKK" direkt abgerechnet werden oder die Kosten der Privatrechnung werden jeweils bis zu 50 Euro erstattet.
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
weitere Leistungen für Kinder
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, können sich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zu einem Betrag von 80 Euro pro Jahr erstatten lassen. + Im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen können bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten folgende zusätzliche Leistungen für Kinder erbracht werden: Grundschulcheck, Impfberatung HPV-Impfung, Depressionsscreening, Jugendcheck, Online-Videosprechstunde bei bestimmten Erkrankungen des Kindes (PädHome). Zudem ermöglichen wir Kindern im Alter von 3 bis 7 Jahren die kostenfreie Nutzung der neolexon-App bei Artikulationsstörungen für 6 Monate, sofern der behandelnde Sprachtherapeut oder die behandelnde Sprachtherapeutin dies befürwortet.
weitere Leistungen für Babys
Bei teilnehmenden Ärzten und Ärztinnen können zusätzliche Untersuchungen und Beratungen für das Neugeborene erfolgen, z. B. Amblyopiescreening sowie ein ausführliches Babycheck-Gespräch mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin, bei welchem spezielle Ernährungsfragen, Unfallverhütung, Schlafoptimierung oder Vorbeugung des plötzlichen Kindstodes besprochen werden.
Neurodermitis-Overalls
Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Neurodermitis-Overall für versicherte Kinder bis 12 Jahren.
Osteopathie für Kinder
Die Heimat Krankenkasse erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf maximal drei Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
Allergie Bettwäsche
Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Versorgung mit Allergiebettwäsche ohne Altersbeschränkung (über Vertragspartner).
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Die Heimat Krankenkasse unterstützt Sie im Krankheitsfall, und das nicht nur bei Klinikaufenthalten. Auch bei einer Bagatellerkrankung wie einer Grippe können Sie bis zu 20 Tage im Kalenderjahr eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, sofern in Ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, lebt.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
In Kooperation mit den Anbietern Gymondo und Gesundheitskurs.de bietet die Heimat Krankenkasse ihren Versicherten eine große Auswahl an zertifizierten Online-Gesundheitskursen. Die Kurslaufzeit beträgt acht bis zehn Wochen. Im Rahmen des Präventionsbudgets in Höhe von insgesamt 200 Euro pro Kalenderjahr können die Versicherten bis zu zwei Präventionsmaßnahmen zur Erstattung bei der Heimat Krankenkasse einreichen. Voraussetzung für die Erstattung ist die Teilnahme an mindestens 80 % der Kursinhalte.
Modellversuche
Die Heimat Krankenkasse unterstützt verschiedene Modellvorhaben und Innovationsfondsprojekte.
Hospizleistungen
Schwerkranke Menschen werden medizinisch und sozial betreut, um Ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Die Heimat Krankenkasse kümmert sich um unerlässliche Formalitäten und steht den Angehörigen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Das Hausarztmodell steht für eine optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung der Patienten. Die Heimat Krankenkasse bietet ihren Versicherten in zahlreichen Bundesländern Hausarztmodelle an.
DMP Programme
Über das Programm BKK MedPlus unterstützt die Heimat Krankenkasse Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus (Typ I und II), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs.
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1. Kostenlose Beglaubigung von Zeugnissen
2. Online-Training für Studenten zum Themea Stress.
Ärztehotline
Der Partner TeleClinic bietet ein Netzwerk aus einer Vielzahl an bestens ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, die Versicherten der Heimat Krankenkasse rund um die Uhr per Videosprechstunde zur Verfügung stehen.
spezielle Hotline
Mit keleya bietet die Heimat Krankenkasse ihren weiblichen Versicherten eine digitale Hebammenberatung rund um die Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett an. Immer dann, wenn akute Fragen auftauchen, können Schwangere und Mütter mit einer Hebamme chatten oder telefonieren.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Heimat Krankenkasse fördert die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und somit die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes bietet die Heimat Krankenkasse in Kooperation mit der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG ihren Versicherten wirtschaftlich attraktive und qualitativ hochwertige Zusatzversicherungen an.
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
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Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro