Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Weihnachtsgeld

Als Weihnachtsgeld wird einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bezeichnet, welches der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern beispielsweise als 13. Monatsgehalt gewährt. Diese Zahlung ist zugleich steuer- und beitragspflichtig. Das Weihnachtsgeld ist bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, soweit es mit hinreichender Sicherheit auch tatsächlich ausgezahlt wird. Hinsichtlich der Berechnung der Beiträge gelten gesonderte Regelungen, wenn durch die Zahlung des Urlaubsgelds die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.





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