Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Wartezeiten

Bei Wechsel in die PKV sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen, bei Kindernachversicherungen und bei Ehegattennachversicherungen. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfallen bei der Kindernachversicherung. Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit an gewährt.





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