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Die Versicherungspflichtgrenze ist die Obergrenze, bis zu der die Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind. Die Versicherungspflichtgrenze errechnet sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt mal 12 Monate. Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, wenn sie mit einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann entscheiden, ob er auch weiterhin als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten Krankenversicherung beitritt.
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