Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist nicht Bestandteil der Rentenversicherung, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie hat die Aufgabe Arbeitsunfälle zu verhüten und bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder einer Berufskrankheit Leistungen zu erbringen. Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie gliedern sich in die allgemeine Unfallversicherung abhängig von einem Betriebszweig sowie in die landwirtschaftliche Unfallversicherung und die See-Unfallversicherung.





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