|
Die Entgeltfortzahlungsversicherung wird durch Umlagen finanziert. Für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen wegen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird die U1- Umlage erhoben und für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft die U2- Umlage.
|