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Die Spitzenverbände der Krankenkassen fördern mit jährlich insgesamt 5.113.000 Euro im Rahmen von Modellvorhaben gemeinsam und einheitlich Einrichtungen zur Verbraucher- oder Patientenberatung, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten zum Ziel gesetzt haben und die von den Spitzenverbänden als förderungsfähig anerkannt wurden. Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- oder Patientenberatung setzt allerdings deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus.
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