Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Medizinischer Dienst

Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist einen unabhängige Arbeitsgemeinschaft aller Krankenkassen und wird durch die Krankenkassen über eine Umlage finanziert. In bestimmten Fallen sind die Krankenkassen verpflichtet, vor der Leistungserbringung eine gutachterliche Stellungnahme des MDK einzuholen.





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