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Versicherungspflicht tritt grundsätzlich unabhängig vom Willen der Person ein. Allerdings können sich Personen in Ausnahmefällen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist beispielsweise möglich für Arbeitnehmer, die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden würden und in bestimmten Fällen auch Studenten, Praktikanten und Rentner.
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