Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Beamte

Als Beamter ist man ab dem Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Zu ihren Bezügen erhalten die Beamten vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes. Beamte haben die Wahl, ob Sie sich weiter gesetzlich oder privat versichern. Die private Krankenversicherung bietet Tarife speziell für Beamte.





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