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Verwaltungsrat

Verwaltungsrat


Der Verwaltungsrat ist das oberste Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Er fungiert als Kontroll- und Entscheidungsgremium und repräsentiert die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber.

Aufbau und Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht in der Regel aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von Versicherten und Arbeitgebern gewählt werden. Dieses Prinzip wird auch als paritätische Besetzung bezeichnet. Die Wahlen finden im Rahmen der sogenannten Sozialwahlen statt, die alle sechs Jahre durchgeführt werden.

 

Die Träger der Sozialversicherung sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Der Verwaltungsrat ist zentrales Organ der Selbstverwaltung und vergleichbar mit einem Parlament. Er ist zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und grundsätzlich zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber/des Arbeitgebers besetzt, die sich ehrenamtlich engagieren. Ob Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsrat gewählt werden bestimmt die Satzung der Krankenkasse. Die Vertreter der Versicherten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl gewählt.

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu fällen. Das schließt unter anderem den Beschluss der Satzung und die Aufstellung des Haushaltsplan ein. Indem Vertreter der Versicherten gewählt werden, sollen die Belange der Arbeitnehmer gestärkt werden.

Aufgaben eines Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat weitreichende Aufgaben und Pflichten, darunter:

  •     Verabschiedung des Haushaltsplans
  •     Satzungsbeschlüsse (z. B. Zusatzleistungen der Kasse)
  •     Wahl und Kontrolle des Vorstands der Krankenkasse
  •     Überwachung der Geschäftsführung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ✅
  •     Vertretung der Interessen von Versicherten und Arbeitgebern im Sinne der Selbstverwaltung ⚖️

Rolle in der Selbstverwaltung

Der Verwaltungsrat ist ein zentrales Element der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er stellt sicher, dass die Verwaltung der Krankenkassen nicht staatlich, sondern von den Beteiligten selbst gestaltet wird. Dies stärkt die demokratische Mitbestimmung im Gesundheitswesen.

Besonderheiten

  •     Die Mitglieder erhalten keine Vergütung, aber ggf. eine Aufwandsentschädigung.
     
  •     In kleinen Krankenkassen kann der Verwaltungsrat auch als Ersatzorgan für einen Aufsichtsrat fungieren.
     
  •     Der Verwaltungsrat kann Unterausschüsse bilden, z. B. für Finanzen oder Personal.

Kritik und Diskussion

  •     Geringe Bekanntheit und Beteiligung bei Sozialwahlen
     
  •     Kritik an mangelnder Transparenz der Entscheidungen
     
  •     Forderungen nach mehr Professionalisierung oder Verjüngung des Gremiums

Fazit:
Der Verwaltungsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Kontrolle gesetzlicher Krankenkassen. Durch die paritätische Besetzung sorgt er für eine ausgewogene Interessenvertretung – ein Grundpfeiler der solidarischen Krankenversicherung in Deutschland.

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