Verpflegungsmehraufwendungen
Unter Verpflegungsmehraufwendungen versteht man zusätzliche Kosten für die Verpflegung, die einem Arbeitnehmer entstehen, wenn er sich aus beruflichen Gründen außerhalb seiner Wohnung oder seinem Arbeitsplatz aufhält und sich nicht günstig wie zu Hause verpflegen kann. Diese berufsbedingten Mehraufwendungen sind im Rahmen der Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Allerdings können Aufwendungen, die für die Verpflegung während einer Auswärtstätigkeit entstehen, nur als Pauschalbeträge geltend gemacht werden, die abhängig von der Reisedauer und dem Reiseland sind.
Für Dienstreisen im Inland gelten folgende Pauschalbeträge:
- 24 € pro Tag bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit und einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden
- 12 € am An- und Abreisetag bei einer Mehrtägige Auswärtstätigkeit und einer beliebigen Abwesenheitsdauer unter 24 Stunden
- 12 € bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
- 0 € bei einer Abwesenheit weniger als 8 Stunden
Bei einer Dienstreise ins Ausland gelten von Zielland abhängige Pauschalbeträge.