Urlaubsgeld
Als Urlaubsgeld wird einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bezeichnet, welches der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zur bezahlten Freistellung gewährt. Dieses Urlaubsgeld ist zugleich steuer- und beitragspflichtig. Das Urlaubsgeld ist bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, soweit es mit hinreichender Sicherheit auch tatsächlich ausgezahlt wird. Hinsichtlich der Berechnung der Beiträge gelten gesonderte Regelungen, wenn durch die Zahlung des Urlaubsgelds die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Generell ist das Urlaubsgeld eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzliche Anspruch besteht.