Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird üblicherweise im Vorfeld eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und bestätigt, dass der Betrieb regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist.