Teilkrankschreibung

Eine Teilkrankschreibung bedeutet, dass ein Beschäftigter aufgrund einer Erkrankung nicht seine volle Arbeitszeit leisten kann, aber noch teilweise arbeitsfähig ist. Der offizielle Begriff dafür lautet Teilarbeitsunfähigkeit. Vorgesehen sind feste Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Bislang gilt bei einer regulären Krankschreibung grundsätzlich: Ein Arbeitnehmer ist entweder arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig. Die neue Teilkrankschreibung soll dieses starre Prinzip ergänzen. Beschäftigte könnten dann entsprechend ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen einen Teil ihrer bisherigen Tätigkeit ausüben.
Bundestag und Bundesrat haben die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit im Juli 2026 beschlossen. Praktisch anwendbar ist die neue Regelung jedoch erst nach ihrem Inkrafttreten und der Umsetzung der noch erforderlichen Detailvorgaben.
Kurz erklärt: Bei einer Teilkrankschreibung arbeitet ein Beschäftigter trotz Erkrankung mit 25, 50 oder 75 Prozent seiner regulären Wochenarbeitszeit weiter. Voraussetzung sind eine ärztliche Feststellung, die freiwillige Entscheidung des Versicherten und bei Arbeitnehmern die Zustimmung des Arbeitgebers.
Was ist eine Teilkrankschreibung?
Bei einer Teilkrankschreibung wird nicht nur festgestellt, ob ein Beschäftigter arbeitsunfähig ist. Der Arzt beurteilt zusätzlich, in welchem Umfang die bisherige Tätigkeit gesundheitlich noch ausgeübt werden kann.
Mögliche Stufen sind:
- 25 Prozent Arbeitsfähigkeit,
- 50 Prozent Arbeitsfähigkeit oder
- 75 Prozent Arbeitsfähigkeit.
Bei einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden entspräche eine Teilarbeitsfähigkeit von 50 Prozent beispielsweise einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche.
Die Teilkrankschreibung ist vor allem für länger andauernde Erkrankungen vorgesehen. Nach dem beschlossenen Gesetzestext kommt sie insbesondere infrage, wenn aufgrund der Art, Schwere oder voraussichtlichen Dauer der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen zu erwarten ist.
Eine kurzfristige Erkältung oder eine Erkrankung von wenigen Tagen dürfte daher normalerweise nicht unter die neue Regelung fallen.
Was bedeutet Teilarbeitsunfähigkeit?
Teilarbeitsunfähigkeit ist der gesetzliche Fachbegriff für die Teilkrankschreibung. Ein Versicherter ist dabei gesundheitlich nicht in der Lage, seine bisherige Tätigkeit vollständig auszuüben, kann aber einen festgelegten Teil seiner regelmäßigen Arbeitszeit leisten.
Die Teilarbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die konkrete bisherige Tätigkeit. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Diagnose, sondern auch, welche körperlichen oder psychischen Anforderungen der jeweilige Arbeitsplatz stellt.
Ein Beschäftigter mit einer Rückenerkrankung kann beispielsweise für eine Bürotätigkeit anders leistungsfähig sein als für eine körperlich belastende Arbeit. Die Beurteilung muss daher immer individuell durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erfolgen.
Ab wann gilt die Teilkrankschreibung?
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext sollen die Regelungen zur Teilarbeitsunfähigkeit grundsätzlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das zugrunde liegende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits verabschiedet.
In der Begründung der Beschlussempfehlung findet sich allerdings an einer Stelle ein abweichender Hinweis auf den 1. Juli 2029. Rechtlich maßgeblich ist letztlich die verkündete Gesetzesfassung. Der genaue Starttermin sollte daher nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nochmals geprüft werden.
Bis zum Inkrafttreten gibt es die neue Teilkrankschreibung noch nicht. Derzeit gelten weiterhin die bisherigen Regeln zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit und zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Wie funktioniert die Teilkrankschreibung?
Die Teilkrankschreibung soll nach folgendem Verfahren ablaufen:
- Die Ärztin oder der Arzt stellt fest, dass eine länger andauernde Erkrankung vorliegt.
- Gemeinsam mit dem Versicherten wird geprüft, ob die bisherige Tätigkeit teilweise ausgeübt werden kann.
- Mit Einwilligung des Versicherten wird eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent festgestellt.
- Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber über den festgestellten Umfang und den attestierten Zeitraum.
- Der Arbeitgeber prüft, ob die Arbeitsleistung in diesem Umfang erbracht werden kann.
- Stimmt der Arbeitgeber zu, teilt er dem Beschäftigten den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme in Textform mit.
- Der Beschäftigte arbeitet anschließend im vereinbarten Umfang weiter.
Die Feststellung durch den Arzt allein reicht bei Arbeitnehmern somit nicht aus. Die teilweise Arbeitsaufnahme setzt voraus, dass sie im Betrieb tatsächlich umgesetzt werden kann.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für eine Teilkrankschreibung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt eine nicht nur geringfügige Erkrankung vor.
- Nach ärztlicher Einschätzung ist eine längere Arbeitsunfähigkeit zu erwarten.
- Der Versicherte kann seine bisherige Tätigkeit noch teilweise ausüben.
- Die Teilarbeitsunfähigkeit gefährdet den Genesungsprozess nicht.
- Der Versicherte stimmt der ärztlichen Feststellung zu.
- Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber der teilweisen Arbeitsleistung zustimmen.
Die Teilkrankschreibung ist freiwillig. Weder der Arzt noch der Arbeitgeber kann einen Beschäftigten dazu verpflichten, während einer Erkrankung teilweise weiterzuarbeiten. Ohne Einwilligung des Versicherten muss der Arzt prüfen, ob eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Auch Selbstständige mit einem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld sollen die Teilarbeitsunfähigkeit nutzen können. Da sie keinen Arbeitgeber haben, entfällt bei ihnen das Zustimmungserfordernis.
Muss der Arbeitgeber einer Teilkrankschreibung zustimmen?
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie ihre Tätigkeit teilweise ausüben möchten. Dabei sind der ärztlich festgestellte Umfang und der attestierte Zeitraum anzugeben.
Der Arbeitgeber hat anschließend sieben Kalendertage Zeit, um zu erklären, ob er der teilweisen Arbeitsleistung zustimmt. Erfolgt keine rechtzeitige Antwort oder lehnt der Arbeitgeber ab, wird die festgestellte Teilarbeitsunfähigkeit wie eine vollständige Arbeitsunfähigkeit behandelt.
Der Arbeitgeber kann beispielsweise ablehnen, wenn:
- der Arbeitsplatz nicht für eine reduzierte Tätigkeit geeignet ist,
- betriebliche Abläufe die teilweise Beschäftigung nicht zulassen,
- die Tätigkeit nicht sinnvoll aufgeteilt werden kann oder
- der vorgeschlagene Arbeitsumfang betrieblich nicht umgesetzt werden kann.
Durch die Teilarbeitsunfähigkeit entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Einrichtung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes. Auch ein automatischer Anspruch auf Homeoffice, andere Aufgaben oder besondere Arbeitsmittel ist mit der neuen Regelung nicht verbunden.
Kann eine Teilkrankschreibung vorzeitig beendet werden?
Sowohl der Versicherte als auch der Arbeitgeber können die Teilarbeitsunfähigkeit vor Ablauf des attestierten Zeitraums beenden.
Der Beschäftigte kann dies tun, wenn er die vereinbarte Arbeitsleistung gesundheitlich nicht mehr erbringen kann. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung zur teilweisen Beschäftigung ebenfalls zurücknehmen. Die jeweilige Erklärung muss in Textform erfolgen.
Ab diesem Zeitpunkt wird die ärztliche Feststellung wieder als vollständige Arbeitsunfähigkeit behandelt.
Wer zahlt bei einer Teilkrankschreibung?
Während einer Teilarbeitsunfähigkeit können verschiedene Zahlungen zusammentreffen. Entscheidend ist, ob noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Während der Entgeltfortzahlung
Für den tatsächlich geleisteten Teil der Arbeit erhält der Beschäftigte anteiliges Arbeitsentgelt. Für den krankheitsbedingt nicht geleisteten Teil gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsprechend.
Die Teilkrankschreibung verlängert den gesetzlichen Zeitraum der Entgeltfortzahlung nicht.
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung
Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, besteht das Einkommen grundsätzlich aus:
- anteiligem Arbeitsentgelt für die geleistete Arbeitszeit und
- anteiligem Krankengeld für den krankheitsbedingten Arbeitsausfall.
Im Gesetz wird dafür der Begriff teilweises Krankengeld verwendet. Häufig wird diese Leistung auch als Teilkrankengeld bezeichnet. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für die Bezeichnung „teilweises Krankengeld“ entschieden, weil es sich nicht um eine völlig neue Leistung, sondern um eine Ergänzung des bestehenden Krankengeldes handelt.
| Situation | Zahlung des Arbeitgebers | Zahlung der Krankenkasse |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung läuft noch | Arbeitsentgelt für die geleistete Arbeit und anteilige Entgeltfortzahlung | grundsätzlich kein Krankengeld |
| Entgeltfortzahlung ist beendet | Arbeitsentgelt für die geleistete Arbeitszeit | teilweises Krankengeld für den Arbeitsausfall |
| Arbeitgeber lehnt die Teilbeschäftigung ab | Regelungen wie bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit | gegebenenfalls reguläres Krankengeld |
Die konkrete Berechnung des teilweisen Krankengeldes richtet sich nach dem Umfang der krankheitsbedingt ausfallenden Arbeitszeit und den allgemeinen Regeln zur Berechnung des Krankengeldes.
Beispiel für eine Teilkrankschreibung
Ein Arbeitnehmer arbeitet normalerweise 40 Stunden pro Woche. Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung stellt der Arzt eine Teilarbeitsunfähigkeit von 50 Prozent fest.
Der Beschäftigte könnte damit noch 20 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmt der Arbeitgeber zu, erhält er:
- Arbeitsentgelt für die geleisteten 20 Wochenstunden und
- während der laufenden Entgeltfortzahlung eine anteilige Fortzahlung für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil.
Ist die Entgeltfortzahlung bereits beendet, kann für den Ausfall von 20 Wochenstunden ein Anspruch auf teilweises Krankengeld bestehen.
Wie hoch die Zahlung konkret ausfällt, hängt unter anderem vom bisherigen Arbeitsentgelt, dem Umfang der Teilarbeitsunfähigkeit und dem noch bestehenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld ab.
Unterschied zwischen Teilkrankschreibung und Wiedereingliederung
Die Teilkrankschreibung ist nicht mit der stufenweisen Wiedereingliederung, dem sogenannten Hamburger Modell, gleichzusetzen.
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung gilt der Beschäftigte weiterhin als vollständig arbeitsunfähig. Die Tätigkeit wird zu therapeutischen Zwecken schrittweise wieder aufgenommen. Bei einer Teilarbeitsunfähigkeit wird dagegen im festgelegten Umfang reguläre Arbeitsleistung erbracht und vom Arbeitgeber vergütet.
| Merkmal | Teilkrankschreibung | Stufenweise Wiedereingliederung |
|---|---|---|
| Status | teilweise arbeitsunfähig | weiterhin vollständig arbeitsunfähig |
| Umfang | 25, 50 oder 75 Prozent | individueller Stufenplan |
| Tätigkeit | reguläre Arbeitsleistung im festgelegten Umfang | therapeutische Belastungserprobung |
| Arbeitsentgelt | anteiliges Arbeitsentgelt | normalerweise kein reguläres Arbeitsentgelt |
| Krankengeld | gegebenenfalls teilweises Krankengeld | gegebenenfalls reguläres Krankengeld |
| Zustimmung des Arbeitgebers | erforderlich | erforderlich |
| Verfügbarkeit | erst nach Inkrafttreten der Neuregelung | bereits heute möglich |
Die stufenweise Wiedereingliederung bleibt auch nach Einführung der Teilkrankschreibung bestehen. Welches Verfahren geeigneter ist, hängt vom Gesundheitszustand, dem Behandlungsziel und den betrieblichen Möglichkeiten ab.
Warum wird die Teilkrankschreibung eingeführt?
Die Teilkrankschreibung soll Beschäftigten ermöglichen, ihr noch vorhandenes Leistungsvermögen zu nutzen, ohne unmittelbar zur vollständigen Arbeitszeit zurückkehren zu müssen.
Mögliche Vorteile sind:
- ein behutsamerer Verbleib im Arbeitsleben,
- der Erhalt beruflicher und sozialer Kontakte,
- eine frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz,
- eine bessere Anpassung an das individuelle Leistungsvermögen und
- möglicherweise kürzere vollständige Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Gleichzeitig wird die Neuregelung kritisch diskutiert. Sozialverbände und Arbeitnehmervertreter befürchten, dass Erkrankte unter Druck geraten könnten, trotz gesundheitlicher Beschwerden weiterzuarbeiten. Weitere offene Fragen betreffen den bürokratischen Aufwand, die Umsetzung in Schichtbetrieben und die Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Die Auswirkungen der Teilarbeitsunfähigkeit und des teilweisen Krankengeldes sollen deshalb nach der Einführung evaluiert werden. Untersucht werden sollen unter anderem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Bezug von Krankengeld sowie die Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung.
Häufige Fragen zur Teilkrankschreibung
Was bedeutet Teilkrankschreibung?
Teilkrankschreibung bedeutet, dass ein Versicherter seine bisherige Tätigkeit während einer Erkrankung noch zu 25, 50 oder 75 Prozent ausüben kann. Der gesetzliche Fachbegriff lautet Teilarbeitsunfähigkeit.
Was ist eine teilweise Krankschreibung?
Eine teilweise Krankschreibung ist eine andere Bezeichnung für die Teilkrankschreibung. Der Beschäftigte ist nicht vollständig arbeitsfähig, kann aber einen ärztlich festgelegten Teil seiner regulären Arbeitszeit leisten.
Wie funktioniert eine Teilkrankschreibung?
Der Arzt stellt mit Einwilligung des Versicherten eine Teilarbeitsunfähigkeit fest. Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber. Stimmt dieser innerhalb von sieben Kalendertagen zu, kann die Arbeit im festgelegten Umfang aufgenommen werden.
Ab wann ist eine Teilkrankschreibung möglich?
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sieht die Einführung grundsätzlich zum 1. Januar 2028 vor. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten gelten weiterhin die bisherigen Regeln zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Kann man sich halb krankschreiben lassen?
Eine Teilarbeitsunfähigkeit von 50 Prozent ist in der neuen Regelung ausdrücklich vorgesehen. Die Teilkrankschreibung ist jedoch erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung möglich.
Kann der Arbeitgeber eine Teilkrankschreibung verlangen?
Nein. Die Teilkrankschreibung ist freiwillig und setzt die Einwilligung des Versicherten sowie eine ärztliche Feststellung voraus.
Muss der Arbeitgeber der Teilkrankschreibung zustimmen?
Ja. Lehnt der Arbeitgeber die teilweise Arbeitsaufnahme ab oder antwortet er nicht innerhalb von sieben Kalendertagen, gilt der Beschäftigte weiterhin als vollständig arbeitsunfähig.
Was ist eine Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Gemeint ist die ärztliche Bescheinigung einer Teilarbeitsunfähigkeit. Sie soll den möglichen Arbeitsumfang von 25, 50 oder 75 Prozent ausweisen und in das elektronische Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten eingebunden werden. Die technischen Einzelheiten müssen noch festgelegt werden.
Was ist Teilkrankengeld?
Teilkrankengeld ist eine gebräuchliche Bezeichnung für das im Gesetz vorgesehene teilweise Krankengeld. Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann es den krankheitsbedingt ausfallenden Teil des Einkommens teilweise ersetzen.
Kann ich während der Teilkrankschreibung Homeoffice verlangen?
Nein. Aus der Teilarbeitsunfähigkeit entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Homeoffice oder auf die Einrichtung beziehungsweise Anpassung eines Arbeitsplatzes.
Zusammenfassung
Die Teilkrankschreibung soll das bisherige Prinzip ergänzen, nach dem Beschäftigte entweder vollständig arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig sind. Künftig soll eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent festgestellt werden können.
Voraussetzung sind eine länger andauernde Erkrankung, die Zustimmung des Versicherten, eine ärztliche Beurteilung und bei Arbeitnehmern die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser muss sich innerhalb von sieben Kalendertagen entscheiden.
Für die geleistete Arbeitszeit zahlt der Arbeitgeber anteiliges Arbeitsentgelt. Während der Entgeltfortzahlung gelten ergänzend die bisherigen Regelungen. Anschließend kann für den krankheitsbedingten Arbeitsausfall ein Anspruch auf teilweises Krankengeld bestehen.
Nach dem beschlossenen Gesetzestext ist die Einführung grundsätzlich zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten kann die neue Teilkrankschreibung noch nicht genutzt werden.
