Teilkrankschreibung

Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung bezeichnet ein geplantes Modell, bei dem Arbeitnehmer während einer Erkrankung nicht vollständig arbeitsunfähig sein müssen, sondern in reduziertem Umfang weiterarbeiten können. Der offizielle Begriff lautet Teilarbeitsunfähigkeit.

Bisher gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen: Beschäftigte sind entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Mit der Teilkrankschreibung soll es künftig möglich sein, eine teilweise Arbeitsfähigkeit festzustellen – zum Beispiel zu 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent.

Wie funktioniert die Teilkrankschreibung?

Eine Teilkrankschreibung wäre vor allem für längere Erkrankungen gedacht, bei denen Versicherte zwar noch nicht vollständig belastbar sind, aber einen Teil ihrer Arbeit wieder leisten können. Voraussetzung wäre, dass:

  • die versicherte Person teilweise arbeiten möchte,
  • die Ärztin oder der Arzt die Teilarbeitsunfähigkeit feststellt,
  • der Arbeitgeber der teilweisen Arbeitsaufnahme zustimmt.

Ohne Zustimmung des Arbeitgebers bleibt es bei der normalen Arbeitsunfähigkeit.

Was ist Teilkrankengeld?

Wenn nach der Entgeltfortzahlung weiterhin nur eine teilweise Arbeitsfähigkeit besteht, soll die Krankenkasse ein Teilkrankengeld zahlen. Der Arbeitgeber vergütet dann den tatsächlich geleisteten Arbeitsanteil, die Krankenkasse gleicht den krankheitsbedingt ausfallenden Teil teilweise aus.

Das Teilkrankengeld soll die normale Krankengeldbezugsdauer jedoch nicht verlängern.

Unterschied zur Wiedereingliederung

Die Teilkrankschreibung unterscheidet sich von der bekannten stufenweisen Wiedereingliederung. Beim Hamburger Modell bleibt die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bestehen. Bei der Teilkrankschreibung würde dagegen ein Teil der Arbeitsleistung tatsächlich erbracht und bezahlt.

Warum wird die Teilkrankschreibung diskutiert?

Hintergrund sind steigende Fehlzeiten und hohe Krankengeldausgaben. Durch die Teilkrankschreibung sollen längere komplette Ausfälle reduziert und die Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, wieder zu arbeiten.

Zusammenfassung

Die Teilkrankschreibung wäre ein neues Instrument zwischen Krankschreibung, Krankengeld und Wiedereingliederung. Sie soll Versicherten mit längeren Erkrankungen eine flexible Rückkehr in den Beruf ermöglichen – freiwillig, ärztlich begleitet und mit Zustimmung des Arbeitgebers.

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