SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der bundesweite Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland. Als Verbundträger mit Hauptsitz in Kassel bündelt sie seit dem 1. Januar 2013 die soziale Absicherung für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und weitere damit verbundene Bereiche unter einem Dach.
Wer ist über die SVLFG versichert?
Die SVLFG ist der branchenspezifische Sozialversicherungsträger für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie weitere mit diesen Bereichen verbundene Tätigkeiten. Zum versicherten Personenkreis gehören je nach Versicherungszweig unter anderem:
- Unternehmerinnen und Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten-, Obst- und Weinbau sowie in weiteren von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erfassten Bereichen.
- Mitarbeitende Familienangehörige sowie unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
- Bestimmte Altenteiler, also Personen, die ihren landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben haben und die Voraussetzungen für eine Absicherung über die landwirtschaftliche Sozialversicherung erfüllen.
- In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung außerdem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erfassten Unternehmen beschäftigt sind. Dazu gehören beispielsweise auch Saisonarbeitskräfte und Aushilfen.
Der genaue versicherte Personenkreis unterscheidet sich je nach Versicherungszweig. Während beispielsweise die landwirtschaftliche Unfallversicherung einen besonders großen Personenkreis erfasst, gelten für die landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung besondere Zugangsvoraussetzungen.
Die vier Versicherungszweige im Überblick
Als Besonderheit im deutschen Sozialversicherungssystem vereint die SVLFG alle vier großen Säulen der Sozialversicherung für ihre Zielgruppe in einer Hand:
1. Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) Die LKK stellt die Krankenversorgung der Versicherten sicher. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und bestimmte Präventionsmaßnahmen.
Seit 2025 werden die Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer nach dem sogenannten Standardeinkommen berechnet. Dieses basiert auf durchschnittlichen wirtschaftlichen Werten des jeweiligen Betriebs und hat den zuvor verwendeten korrigierten Flächenwert als Grundlage der Beitragsberechnung abgelöst.
2. Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) Die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist eng mit der LKK verbunden und für die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zuständig. Sie gewährt unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen und unterstützt pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen beispielsweise durch Pflegeberatung, Schulungen und Leistungen zur Entlastung und Ersatzpflege.
3. Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zuständig. Sie zahlt unter anderem Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten.
Die Alterssicherung der Landwirte ist als Teilsicherungssystem konzipiert. Die Leistungen sollen daher zusammen mit weiteren Einkünften, beispielsweise aus Vermögen, Verpachtung oder privater Vorsorge, zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter beitragen.
4. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die grüne Branche. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.
Besondere Leistungen: Betriebs- und Haushaltshilfe
Eine besondere Leistung der SVLFG ist die Betriebs- und Haushaltshilfe. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen einspringen, wenn landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner beispielsweise wegen Krankheit, einer Reha-Maßnahme, Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einem Todesfall ausfallen.
Durch die Bereitstellung einer Ersatzkraft soll unter anderem sichergestellt werden, dass notwendige Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb – beispielsweise die tägliche Tierversorgung – weiterhin durchgeführt werden können. Je nach Voraussetzung kann die Hilfe auch die Weiterführung des Haushalts unterstützen.
Kontakt, Antragswege und digitale Services
Die SVLFG bietet ihren Versicherten verschiedene Möglichkeiten, Anliegen online oder persönlich zu erledigen:
- Versichertenportal (Online-Service): Über das Portal können Versicherte verschiedene Anträge und Anliegen online erledigen. Dazu gehören unter anderem Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe, Rentenleistungen und weitere Leistungen. Über das geschützte Postfach ist außerdem eine sichere digitale Kommunikation mit der SVLFG möglich.
- SVLFG-App: Die SVLFG bietet eine eigene App an, über die unter anderem der Zugang zum Versichertenportal, Informationen und weitere digitale Angebote gebündelt werden.
- Service und Beratung: Für Fragen stehen die Serviceangebote der SVLFG zur Verfügung. Je nach Anliegen sind auch persönliche Beratungsangebote möglich, beispielsweise zu Leistungen der Alterssicherung oder bei komplexen Reha-Fällen.