Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt der Finanzbehörde, in dem die festgesetzte Steuer für einen bestimmten Zeitraum verbindlich mitgeteilt wird. Er stellt das Ergebnis der Steuerveranlagung dar und enthält die Grundlage für die zu zahlende oder zu erstattende Steuer. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Steuerbescheid ein rechtskäftiger Nachweis für bestimmte Einkunftsarten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Abgabenordnung (AO), insbesondere in §§ 118 ff. AO, sowie in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen (z. B. Einkommensteuergesetz – EStG).
Elemente im Steuerbescheid
Ein Steuerbescheid enthält unter anderem:
- Angaben zur steuerpflichtigen Person
- Art der Steuer (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer)
- den Veranlagungszeitraum
- die Berechnung der Steuer
- Hinweise zur Zahlungsfrist oder Erstattung
- eine Rechtsbehelfsbelehrung (Information über das Einspruchsrecht und Fristen)
Arten von Steuerbescheiden
Je nach Art und juristischer steuerpflichtiger Person gibt verschiedene Arten von Steuerbescheiden, u. a.:
- Einkommensteuerbescheid
- Umsatzsteuerbescheid
- Körperschaftsteuerbescheid
- Grundsteuerbescheid
Zudem wird unterschieden zwischen:
- vorläufigem Steuerbescheid: wenn noch Unsicherheiten bestehen (z. B. laufende Gerichtsverfahren)
- unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehendem Steuerbescheid: kann vom Finanzamt noch geändert werden
- geändertem Steuerbescheid: aufgrund von Korrekturen, Einsprüchen oder neuen Erkenntnissen
Rechtsfolgen und Rechtsmittel
Mit dem Steuerbescheid wird die Steuerpflicht rechtswirksam festgesetzt. Er ist bindend, solange kein wirksamer Einspruch eingelegt wird oder das Finanzamt ihn nicht von sich aus ändert.
Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Erfolgt kein Einspruch, wird der Bescheid bestandskräftig.
Steuerbescheid uns Krankenkassenbeitrag
Ein Steuerbescheid kann sowohl zu einer Nachzahlung als auch zu einer Steuererstattung führen. Es empfiehlt sich stets eine sorgfältige Prüfung, da Fehler möglich sind.