Poliklinik

Eine Poliklinik ist eine medizinische Einrichtung, in der ambulante ärztliche Behandlungen verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach angeboten werden. Im Unterschied zu Krankenhäusern erfolgt die Behandlung in der Regel ohne stationäre Aufnahme der Patienten.
Das Wort Poliklinik leitet sich vom griechischen „polis“ = Stadt sowie „klinē“ für Bett oder Liege ab. Polikliniken sind häufig organisatorisch an Krankenhäuser oder Universitäten ( Beispiel: dermatologische Poliklinik am Universitätskrankenhaus ) angegliedert. Sie dienen neben der Patientenversorgung auch der Lehre und Forschung.
Merkmale von Polikliniken
- ambulante Versorgung
- mehrere Fachrichtungen (z. B. Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie)
- häufig öffentlich oder universitätsgebunden
- keine stationäre Aufnahme notwendig
- mitunter synonym mit "Ambulanzzentrum" verwendet
Polikliniken in der DDR
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nahmen Polikliniken eine zentrale Rolle in der staatlich organisierten Gesundheitsversorgung ein. Sie waren ein wesentliches Element des sozialistischen Gesundheitssystems und unterschieden sich deutlich von den Strukturen in westlichen Ländern. Polikliniken symbolisierten das Bemühen der DDR um eine für alle zugängliche, flächendeckende und kostenfreie medizinische Versorgung.
Polikliniken heute
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurden viele Polikliniken privatisiert oder aufgelöst, einige jedoch als Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in modernisierter Form weitergeführt. Die Abrechnung und Kostenübernahme erfolgt regulär über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie die private Krankenversicherung (PKV) analog zu einer regulären Facharztpraxis. MVZs decken vorrangig die ambulante medizinische Versorgung ab. Patienten werden dort von angestellten Ärztinnen und Ärzten oder Vertragsärzten unterschiedlicher Fachrichtungen behandelt, ohne stationär im Krankenhaus aufgenommen zu werden.
Polikliniken und Medizinische Versorgungszentren im Vergleich
| Merkmal | Poliklinik | Medizinisches Versorgungszentrum |
| Trägerschaft und Eigentum | Rein staatlich gelenkt und organisiert. | Vielfältig: Krankenhäuser, Vertragsärzte, Kommunen oder private Investoren/Trägergesellschaften. |
| Finanzierung | Staatlich finanzierter Haushalt mit festen Zuweisungen durch den Staat. | Abrechnung über Kassenärztliche Vereinigungen (GKV) sowie Privatversicherungen. |
| Status der Ärzte | Fast ausschließlich staatlich angestellte Mediziner; keine Freiberuflichkeit erlaubt. | Mischform: Hauptsächlich angestellte Ärzte, aber auch freiberufliche Vertragsärzte als Gesellschafter möglich. |
| Patientenakte | Zentrale Hausakte für alle Fachabteilungen vor Ort. | Digitale Vernetzung |
| Zielsetzung | Flächendeckende, staatlich geplante Daseinsvorsorge ohne Gewinnabsicht. | Wirtschaftlich eigenständiger Betrieb; teilweise Renditeorientierung bei privaten Trägern. |