Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Beschäftigten ermöglichen soll, nahe pflegebedürftige Angehörige besser mit dem Berufsleben zu vereinbaren. Es trat am 1. Juli 2008 in Kraft und regelt Ansprüche auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung sowie längerfristige Pflegezeiten zur häuslichen Versorgung naher Angehöriger.
Ziel und Inhalt
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiärer Pflege. Das Pflegezeitgesetz eröffnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern daher verschiedene Möglichkeiten der Freistellung. Dazu zählt zunächst die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen in akuten Pflegesituationen, etwa wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss.
Für diesen Zeitraum kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden.
Anspruch auf Pflegezeit
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, die vollständig oder teilweise genommen werden kann, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden. Während der Inanspruchnahme besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase sieht das Gesetz außerdem eine Freistellung von bis zu drei Monaten vor.
Kontext
Das Pflegezeitgesetz steht in engem Zusammenhang mit dem Familienpflegezeitgesetz, das eine längere Reduzierung der Arbeitszeit – bis zu 24 Monate – ermöglicht. Beide Regelungen können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden.