Pflegehilfsmittelverzeichnis

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist ein offizielles Verzeichnis der Pflegekassen in Deutschland, in dem alle Produkte aufgeführt sind, die als Pflegehilfsmittel anerkannt und erstattungsfähig sind. Es dient als Orientierung für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegefachkräfte sowie Lieferanten und legt fest, welche Hilfsmittel unter welchen Bedingungen von der Pflegeversicherung übernommen werden können.
Während das Pflegehilfsmittelverzeichnis Leistungen der Pflegeversicherung umfasst, listet das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Inkontinenzhilfen. Beide Verzeichnisse sind voneinander getrennt.
Ziel und Zweck
Das Verzeichnis hat mehrere zentrale Funktionen:
- Transparenz über verfügbare Pflegehilfsmittel
- Qualitätssicherung durch geprüfte Standards
- Einheitliche Leistungsgrundlage für Entscheidungen der Pflegekassen
- Rechts- und Planungssicherheit für Versicherte und Anbieter
Es soll sicherstellen, dass Pflegehilfsmittel wirksam sind, die Pflege erleichtern und Pflegebedürftigen eine höhere Selbstständigkeit ermöglichen.
Inhalte des Pflegehilfsmittelverzeichnisses
Das Verzeichnis ist systematisch gegliedert und enthält zu jedem Produkt:
- Eine Produktgruppe (z. B. 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege)
- Produktbeschreibungen
- Qualitätsanforderungen
- Hinweise zur Kostenübernahme
- Spezifikationen zur Anwendung
- Anforderungen an Sicherheit und Hygiene
- Angaben, ob das Hilfsmittel kaufbar oder leihweise zur Verfügung gestellt wird
- Produktgruppen (Beispiele)
- Typische Produktkategorien sind:
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen
- Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene z. B. Duschhilfen, Toilettenstühle
- Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung z. B. Haus-Notrufsysteme
- Verbrauchsorientierte Pflegehilfsmittel z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen
Rechtliche Grundlage
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen:
- § 40 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes
- Regelungen zu Qualität, Sicherheit und Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung
Der GKV-Spitzenverband ist verantwortlich für Erstellung, Prüfung und regelmäßige Aktualisierung des Verzeichnisses.
Bedeutung für Pflegebedürftige
Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet das Verzeichnis zum einen Orientierung, welche Hilfsmittel bezuschusst oder vollständig übernommen werden können. Weiterhin ist das Verzeichnis die Grundlage für Anträge bei der Pflegekasse. Auch bietet das Pflegehilfsmittelverzeichnis Sicherheit, dass gelistete Produkte qualitativ geprüft sind.
Wichtig: Auch wenn ein Produkt nicht im Verzeichnis steht, kann in Einzelfällen eine Kostenübernahme möglich sein – etwa bei medizinischen Hilfsmitteln über die Krankenkasse.