Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine volljährige und einwilligungsfähige Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie dient der Selbstbestimmung am Lebensende oder in Situationen, in denen die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Inhalte einer Patientenverfügung
Mit Patientenverfügungen können Vorkehrungen für Situationen getroffen werden, in denen man sich selbst aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr äußern kann. Diese Erklärungen beinhalten die Wünsche des Patienten hinsichtlich des Einsatzes lebensverlängernder Maßnahmen. Ärzte können bei der Behandlung somit die vom Patienten getroffenen Verfügungen berücksichtigen. Eine Patientenverfügung kann u. a. Aussagen enthalten zu:
- lebensverlängernden Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung oder Ernährung)
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Wiederbelebung
- Sterbebegleitung und Palliativmedizin.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen, mündliche Verfügungen sind nur in Ausnahmefällen gültig. Der Aussteller muss zudem volljährig und einwilligungsfähig sein. Ein Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit und auch mündlich möglich. Falls der Patient nicht fähig ist, seine Einwilligung für eine medizinische Maßnahme zu geben, so ist die Patientenverfügung für dessen Betreuer oder Bevollmächtigten rechtlich bindend.
Form einer Patientenverfügung
1. Die Verfügung muss immer schriftlich verfasst sein.
2. Sie sollte klar, konkret und eindeutig formuliert sein.
3. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, aber möglich.
4. Sie kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden.
Rechtliche Grundlagen (Deutschland)
Die Patientenverfügung ist in § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Sie ist rechtlich bindend, sofern sie konkret auf die jeweilige Behandlungssituation zutrifft. Ärzte und Bevollmächtigte bzw. Betreuer müssen den darin niedergelegten Willen beachten.