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Patientendaten

Patientendaten

Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf den physischen oder psychischen Gesundheitszustand einer Person beziehen. Sie gehören zu den besonders schützenswerten Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unterliegen daher strengen rechtlichen Schutzvorschriften.

Beispiele für Gesundheitsdaten

  •     Diagnosen und Befunde
  •     Arztbriefe
  •     Medikationspläne
  •     Labor- und Röntgenergebnisse
  •     Informationen über Behandlungen, Therapien und Operationen
  •     Angaben zu Behinderungen, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft
  •     Genetische und biometrische Daten
  •     Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA)
  •     Informationen über Lebensgewohnheiten (z. B. Rauchen, Alkohol, Ernährung) 

Rechtsgrundlagen der Kategorie Gesundheitsdaten

Laut Artikel 9 der DSGVO sind Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, deren Speicherung und Verarbeitung nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt ist.

Eine weitere Rechtsgrundlage stellt § 22 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Dort sind Nationale Regelungen zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten aufgeführt.

Weitere Regelungen zu Gesundheitsdaten sind in SGB V, SGB X, Landesdatenschutzgesetze

?️ Schutz und Verarbeitung:

    Verarbeitung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig oder wenn gesetzliche Ausnahmen greifen (z. B. zur medizinischen Versorgung, Abrechnung oder im öffentlichen Interesse)

    Zugriffsbeschränkung: Nur befugte Personen (z. B. behandelnde Ärzt:innen, Pflegekräfte, Krankenkassenmitarbeitende)

    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Protokollierung sind Pflicht

?‍⚕️ Verwendung im Gesundheitswesen:

    Diagnose, Therapie, Nachsorge

    Qualitätssicherung und Versorgungsforschung

    Abrechnung mit Krankenkassen

    Erstellung medizinischer Gutachten

    Nutzung in der elektronischen Patientenakte (ePA) und im eRezept

    Sekundärnutzung für Forschungszwecke (z. B. im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – GDNG)

? Gesundheitsdaten in der Forschung:

    Wichtige Ressource für die medizinische Forschung, z. B. für:

        Krankheitsprävention

        Wirksamkeitsanalysen von Therapien

        Entwicklung von Medikamenten

    Pseudonymisierung oder Anonymisierung ist häufig Voraussetzung für eine datenschutzkonforme Nutzung

? Digitale Gesundheitsdaten:

    Erhebung und Speicherung auch durch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Wearables, Gesundheits-Apps

    Zunehmende Bedeutung in der Telematikinfrastruktur (TI) und in der vernetzten Versorgung

? Risiken und Herausforderungen:

    Missbrauch oder Datenlecks können zu Diskriminierung, Stigmatisierung oder finanziellen Nachteilen führen

    Balance zwischen Datenschutz und medizinischer Innovationsförderung ist ein zentrales ethisches und politisches Thema

✅ Zentrale Begriffe im Zusammenhang:

    personenbezogene Daten

    Einwilligung

    Pseudonymisierung / Anonymisierung

    Datensparsamkeit

    Patientenrechte

    Datensouveränität

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