Patientenbeauftragte
Die Patientenbeauftragte ist die Kurzbezeichnung für das Amt des/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Dieses Amt wurde 2004 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen und hat die Aufgabe, die Rechte der Patienten im deutschen Gesundheitssystem zu stärken. Der/die Patientenbeauftragte ist dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet und vertritt auf Bundesebene die Interessen der Patienten.
Seit Januar 2022 bekleidet Stefan Schwartze (SPD) dieses Amt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Versorgung und die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen zu verbessern und die Belange der Patienten im politischen Entscheidungsprozess zu stärken. Schwartze arbeitet eng mit verschiedenen Gremien und Bundesministerien zusammen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Aufgaben und Funktionen des Patientenbeauftragten
Zu den zentralen Aufgaben des Patientenbeauftragten gehört es, die Rechte der Patienten im Gesundheitswesen zu schützen und ihre Anliegen gegenüber Leistungserbringern, Krankenkassen sowie anderen Akteuren zu vertreten. Der Patientenbeauftragte setzt sich dafür ein, dass eine objektive und unabhängige Beratung sowie eine transparente Information über Leistungen und Versorgung im Gesundheitswesen gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einbindung der Patientenvertreter und der Angehörigen in Entscheidungen, die das Gesundheitssystem betreffen.
Der Patientenbeauftragte arbeitet dabei eng mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zusammen, dem höchsten Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, um die Patienteninteressen in die Entscheidungen zur Pflege und zur gesundheitlichen Versorgung einfließen zu lassen. Darüber hinaus übernimmt der/die Patientenbeauftragte eine koordinierende Funktion zwischen verschiedenen Institutionen und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Patienten, Politik und Verwaltung.
Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren und Gültigkeitsdauer
Zusätzlich zur Tätigkeit auf Bundesebene existieren vergleichbare Ämter auf Landesebene. Der Patientenbeauftragte hat die Möglichkeit, mit anderen wichtigen Akteuren wie z. B. dem Pschyrembel-Verlag für medizinische Informationen, Gremien der Pflege, sowie den Bundesministerien zusammenzuarbeiten, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln.
Karl-Josef Laumann und Stefan Schmidtke waren frühere Amtsinhaber, die ebenfalls das Ziel verfolgten, die Patientenrechte zu stärken und die Beteiligung der Patienten zu fördern. Die Gültigkeitsdauer des Amts wird in der Regel von der Bundesregierung festgelegt und ist eng an die jeweilige Legislaturperiode gebunden.