Notlagentarif (PKV)

Der Notlagentarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) für Versicherte, die ihre Krankenversicherungsbeiträge über längere Zeit nicht bezahlen. Er wurde zum 1. August 2013 eingeführt, um Beitragsschulden zu begrenzen und den Betroffenen eine Rückkehr in ihren regulären Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für den Notlagentarif ist § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Wer kommt in den Notlagentarif?
Privatversicherte können nicht freiwillig in den Notlagentarif wechseln. Die Umstellung erfolgt unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen, wenn Beitragsrückstände trotz eines mehrstufigen Mahnverfahrens nicht beglichen werden. Dabei gelten besondere Fristen und Informationspflichten des Versicherers.
Der Versicherer darf den privaten Krankenversicherungsvertrag wegen der Beitragsrückstände nicht einfach kündigen. Stattdessen ruht der reguläre Versicherungsschutz vorübergehend, während die versicherte Person im Notlagentarif abgesichert bleibt.
Welche Leistungen umfasst der Notlagentarif?
Der Leistungsumfang ist stark eingeschränkt. Erwachsene Versicherte erhalten grundsätzlich Leistungen für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Kindern und Jugendlichen werden darüber hinaus medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen sowie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen übernommen.
Eine umfassende Versorgung wie im ursprünglichen PKV-Tarif ist damit nicht gewährleistet. Insbesondere planbare Behandlungen und nicht akut erforderliche Leistungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Notlagentarif ist auf eine möglichst geringe Beitragsbelastung ausgelegt. Die Versicherungsunternehmen kalkulieren den Beitrag für ihren jeweiligen Versichertenbestand. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt und können die individuelle Belastung reduzieren. Während der Zeit im Notlagentarif werden keine neuen Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Auch im Notlagentarif können Säumniszuschläge anfallen. Die private Pflegepflichtversicherung muss grundsätzlich weiterhin berücksichtigt werden. Für Beschäftigte kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag infrage kommen.
Wie gelingt die Rückkehr in den regulären Tarif?
Wer sämtliche ausstehenden Krankenversicherungsbeiträge sowie die fälligen Säumniszuschläge und Mahnkosten begleicht, kann grundsätzlich in den zuvor bestehenden Versicherungsschutz zurückkehren. Die Fortsetzung des ursprünglichen Vertrags erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen automatisch. Auch der Eintritt sozialrechtlicher Hilfebedürftigkeit kann Auswirkungen auf den Versicherungsstatus und die Rückkehr haben.
Versicherte, die ihre Beiträge dauerhaft nicht aufbringen können, sollten sich frühzeitig an ihren Versicherer wenden und prüfen lassen, ob ein Tarifwechsel oder der Basistarif infrage kommt. Der Notlagentarif ist keine reguläre Möglichkeit, dauerhaft Beiträge zu sparen.
Unterschied zwischen Notlagentarif und Basistarif
Der Notlagentarif dient der vorübergehenden Absicherung bei erheblichen Beitragsrückständen und bietet nur einen stark eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Basistarif richtet sich dagegen an bestimmte Personengruppen, die einen sozialverträglicheren Zugang zur privaten Krankenversicherung benötigen. Seine Leistungen sind grundsätzlich mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Bei sozialrechtlicher Hilfebedürftigkeit gelten besondere Regelungen zur Beitragsreduzierung.