Lohnkonto

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet für jeden Arbeitnehmer am Ort der Betriebsstätte in jedem Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Bei jeder Lohnzahlung sind dort einzutragen:
- Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohnes
- Steuerfreie Bezüge
- Übernommene/einbehaltene Lohnsteuer
Diese Regelung gilt auch für geringfügig Beschäftigte.