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Kindervorsorgeuntersuchungen ( U-Untersuchungen )

Kindervorsorgeuntersuchungen ( U-Untersuchungen )

Bei den so genannten Kindervorsorgeuntersuchungen oder U-Untersuchungen handelt es sich um eine Reihe von Untersuchungen für Kinder und Neugeborene.

Aufgaben der U-Untersuchungen

Durch die Untersuchungen sollen Erkrankungen und erbliche Defekte bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt und so eine normale geistig-körperliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden auch als U-Untersuchungen bezeichnet.

Darüber hinaus sollen sie dabei helfen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Missbrauch aufzudecken.

Obligatorische Kindervorsorgeuntersuchungen

Zu den entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen zählen sowohl die Untersuchungen U1-U9 für Neugeborene und Kleinkinder als auch die J1-Untersuchung für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren.

In einigen Bundesländern (darunter Berlin, Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) werden Daten der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte automatisch übermittelt, um die Teilnahme an den U-Untersuchungen sicher zu stellen.

U-Untersuchungen und Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die U1 bis U9 sowie für die  J1 Untersuchung als Pflichtleistung. Darüber hinaus übernehmen eine Reihe von Krankenkassen freiwillig auch die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen U10 ( Grundschulcheck) und U11 sowie J2


 

 

 

 

 

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