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Kassenindividueller Zusatzbeitrag

Kassenindividueller Zusatzbeitrag

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland, den die einzelnen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben können. Er wurde im Jahr 2015 eingeführt und ersetzt seitdem den zuvor geltenden einheitlichen Zusatzbeitrag.

Hintergrund

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens (Stand: 2025), wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen je zur Hälfte (je 7,3 %) tragen. Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, um die Ausgaben der Krankenkasse zu decken, kann sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser variiert je nach Kasse und muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls je zur Hälfte getragen werden.

Merkmale

  •     Höhe wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt
  •     Unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (z. B. Bundesamt für Soziale Sicherung)
  •     Muss von der Krankenkasse offen kommuniziert werden
  •     Versicherte haben bei Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Bedeutung für Versicherte

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist ein zentrales Kriterium beim Vergleich gesetzlicher Krankenkassen, da er direkte Auswirkungen auf die monatliche Beitragsbelastung hat. Geringere Zusatzbeiträge bedeuten oft eine geringere finanzielle Belastung, allerdings sollten Versicherte auch auf Leistungen und Service achten.

Unterscheidung vom Durchschnittlichen Zusatzbeitrag

Der Kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist zu unterscheiden vom so genannten Durchschnittlichen Zusatzbeitrag, einer jährlich neu festgelegten Richtgröße. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und sichert die Finanzierung der laufenden Ausgaben im Haushaltsjahr. Als durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird eine Rahmengröße der Gesundheitspolitik bezeichnet, die konkret auf einige Versichertengruppen angewendet wird.      

 

 

 

 

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