Generationenvertrag
Bei dem Generationenvertrag handelt es sich nicht um einen Vertrag im herkömmlichen Sinne, da er von niemanden unterzeichnet worden ist. Vielmehr ist es eine unausgesprochene Vereinbarung, die den Zustand zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation beschreibt. Von den Beiträgen der heutigen Generation werden die Renten der vorangegangenen Generation gesichert, in der Erwartung, dass die nach ihr folgende Generation in gleicher Weise mit ihren Beiträgen die Renten finanziert.