Gemeinschaftspraxis
Als Gemeinschaftspraxis wird eine Kooperationsform von Ärzten oder Zahnärzten (auch Anwälten oder Freiberuflern) verstanden, die sich wirtschaftlich oder organisatorisch zusammenschließen, um ihre Tätigkeiten in gemeinschaftlichen Praxisräumen auszuüben.
Im Falle eines Behandlungsfehlers haften alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis, auch wenn sie an der fehlerhaften Behandlung nicht beteiligt waren.