Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter werden auch als Freelancer oder einfach Selbstständige bezeichnet. Freie Mitarbeiter führen vertraglich vereinbarte Aufträge für ein Unternehmen aus, sind dabei aber keine Arbeitnehmer des Unternehmens. Eine freie Mitarbeit von Personen ist daher von der Beschäftigung als Arbeitnehmer abzugrenzen und führt nicht zur Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss somit keine Krankenversicherungsbeiträge für die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters zahlen.
Von einer freien Mitarbeit kann ausgegangen werden, wenn der freie Mitarbeiter Art, Ort, Zeit und Weise seiner Beschäftigung frei bestimmen kann, nicht weisungsgebunden ist und auch kein Unternehmerrisiko trägt. Bei der Beurteilung ist vom gesamten Erscheinungsbild auszugehen. Sollten einzelne Punkte für ein Arbeitnehmerverhältnis sprechen, sind diese Punkte unschädlich, solange die Mehrzahl der Merkmale für eine freie Mitarbeit sprechen.
Freie Mitarbeiter können sich als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.