S1 Formular

Das Formular S1 ist ein Nachweis über die Krankenversicherung, der es ermöglicht, in einem anderen EU- oder EWR-Staat (Europäische Union bzw. Europäischer Wirtschaftsraum) sowie in der Schweiz medizinische Versorgung zu erhalten, wenn man in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist.
Zweck und Anwendung
Das S1-Formular ( früher E 106 ) dient als Bescheinigung, dass der Versicherte in Deutschland krankenversichert ist und daher Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen im Ausland hat. Es ermöglicht den Versicherten, auch im Ausland die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, ohne eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen zu müssen. Das S1 Formular wird also vor allem für Auswanderer oder Personen verwendet, die
- im Ausland leben, aber weiterhin in Deutschland gesetzlich versichert sind
- in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz leben und während eines längeren Aufenthalts im Ausland Krankenversorgung benötigen
So funktioniert das Formular S1
Bei einem Umzug in ein anderes Land innerhalb der EU müssen sich Versicherte bei ihrer deutschen Krankenkasse melden und das S1-Formular beantragen, um die medizinische Versorgung auch im neuen Land sicherzustellen. Das Formular S1 stellt dann sicher, dass keine doppelte Versicherung notwendig ist und sorgt für eine lückenlose medizinische Versorgung.
Anforderung:
Personen, die das S1-Formular benötigen, stellen einen Antrag bei ihrer deutschen Krankenkasse. Die Kasse prüft, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankenversicherung im Ausland vorliegen.
Aushändigung des Formulars:
Nach der Prüfung stellt die Krankenkasse das Formular S1 aus. Dies ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Person in Deutschland krankenversichert ist.
Übermittlung an den Zielstaat:
Das Formular muss dann in dem Land, in dem der Versicherte lebt oder vorübergehend verweilt, bei der dortigen Krankenversicherung eingereicht werden. Dort wird die Person in das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes aufgenommen und erhält Zugang zu medizinischer Versorgung.
Medizinische Versorgung im Ausland:
Nach Registrierung des Formulars wird der Versicherte im Ausland wie ein Einheimischer behandelt, d. h. er erhält die medizinischen Leistungen, die auch den Bürgern des Landes zustehen – entweder kostenlos oder gegen einen Eigenanteil.
Wichtige Hinweise
Das Formular S1 gilt nur für bestimmte Staaten. Neben den EU-Staaten umfasst dies auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Dauer des Aufenthalts: Das S1-Formular ist vor allem für Menschen gedacht, die sich länger im Ausland aufhalten oder dort ihren Wohnsitz haben, aber weiter in Deutschland versichert bleiben möchten.
Beispiel für die Anwendung des Formulars
Maria ist in Deutschland gesetzlich krankenversichert und zieht nach Spanien, um dort zu arbeiten. Sie beantragt bei ihrer Krankenkasse das Formular S1 und reicht es nach ihrer Ankunft in Spanien bei der spanischen Krankenkasse ein. Die spanische Krankenkasse registriert sie und sorgt dafür, dass Maria Zugang zu allen notwendigen medizinischen Behandlungen erhält, ohne dass sie eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen muss.
Vorteile des Formulars S1:
- kostenfreie medizinische Versorgung im Ausland auf Grundlage der deutschen Krankenversicherung
- erleichtert den Aufenthalt im Ausland, da man nicht separat eine Krankenversicherung abschließen muss
- einheitliches Gesundheitssystem für alle in der EU/EWR und Schweiz lebenden Versicherten.:
Das Formular S1 ermöglicht es, die in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland zu nutzen. Es ist besonders für Auswanderer, Pendler oder Personen mit langfristigem Aufenthalt im Ausland von Bedeutung, da es ihnen den Zugang zu medizinischen Leistungen im Ausland erleichtert. Es stellt sicher, dass keine doppelte Versicherung notwendig ist und sorgt für eine lückenlose medizinische Versorgung.