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Erstbehandlung

Erstbehandlung

Die Erstbehandlung (Erstversorgung, Initialbehandlung, primäre Behandlung) bezeichnet die erste medizinische, psychotherapeutische oder pflegerische Maßnahme, die bei einem Patienten oder einer Patientin nach dem Auftreten eines gesundheitlichen Problems, einer Verletzung oder einer Erkrankung durchgeführt wird. Sie stellt den Beginn eines Behandlungsprozesses dar und dient häufig der Diagnosestellung, der Linderung akuter Beschwerden sowie der Einleitung weiterer therapeutischer Schritte.

Kontext und Anwendung

Die Erstbehandlung findet in verschiedenen Settings statt, z. B. in der Notaufnahme, in einer Arztpraxis, durch den Rettungsdienst oder auch im Rahmen eines Erstgesprächs bei einer Psychotherapie. Ziel ist es, schnell eine erste Einschätzung vorzunehmen und nötige Sofortmaßnahmen einzuleiten. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:

  •     Stabilisierung der Vitalfunktionen (z. B. bei einem Unfall)
  •     Erstdiagnose und Anamnese
  •     Schmerzbehandlung
  •     Wundversorgung
  •     Verordnung weiterführender Diagnostik oder Therapie

Besonderheiten

Die Qualität und Gründlichkeit der Erstbehandlung sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf der Therapie. Insbesondere in Notfällen kann sie lebensrettend sein. In der Psychotherapie bildet die Erstbehandlung – häufig in Form eines Erstgesprächs oder einer probatorischen Sitzung – die Grundlage für die weitere therapeutische Planung.


 

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